Kantonsrat AR Kantonsrat genehmigt Nachtragskredit für ambulanten Notfalldienst

SDA

29.10.2018 - 11:35

Appenzell Ausserrhoden beteiligt sich am ambulanten Notfalldienst der Hausärzte. Das Parlament hat am Montag für das überregionale Pilotprojekt einen Nachtragskredit von 80'000 Franken für das Jahr 2018 gesprochen.

Seit Anfang 2017 arbeiten die ärtzlichen Notfalldienste von Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden zusammen. Während des zweijährigen Pilotprojekts haben die Ausserrhoder Ärzte und Ärztinnen die Möglichkeit, ihren ambulanten Notfalldienst entweder im Amtsarztdienst oder in einer vom Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR) am Standort Herisau betriebenen hausärztlichen Notfallpraxis zu leisten.

Mit der neu geschaffenen Option, den Dienst in der Notfallpraxis zu leisten, soll die zeitliche Belastung der frei praktizierenden Ärzte und Ärztinnen verringert werden. Die Infrastruktur stellt der SVAR zur Verfügung.

Einheitliches System umstritten

Das Pilotprojekt wird insgesamt als positiv beurteilt und soll zu einer höheren Attraktivität für Hausärzte führen, heisst es im Bericht. Unzufrieden mit dem Projekt ist ein Grossteil der Vorderländer Ärzte. Diese möchten ihr eigenes System beibehalten.

Auch Vertreter der Pflegeheime und die Strafanstalt Gmünden äusserten sich zum Teil kritisch. Bemängelt wurden insbesondere zu lange Wartezeiten bei der Beantwortung von Anrufen.

Der Ausserrhoder Kantonsrat hat mit der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes die Grundlage geschaffen, damit sich der Kanton an den Kosten des ambulanten Notfalldienstes beteiligen kann. Am Montag stand für das laufende Jahr ein Nachtragskredit von 80'000 Franken zur Debatte. Der Rat stimmte dem Antrag des Regierungsrats mit 51 Ja zu 3 Nein und acht Enthaltungen zu.

Mittel gerecht verteilen

Mittelfristig sei ein einheitliches System anzustreben, das auch das Vorderland miteinbeziehe, sagte Gesundheitschef Matthias Weishaupt. Ab 2019 soll eine dauerhafte Mitfinanzierung des ärztlichen Notfalldienstes im Voranschlag mitberücksichtigt werden. Das Geld müsse dann gerecht verteilt werden, hiess es im Rat.

Damit die Mittel gerecht verteilt werden könnten, brauche es eine Leistungsvereinbarung mit der Appenzellischen Ärztegesellschaft, sagte Weishaupt. Dabei gehe es um die Organisation des Notfalldienstes.

Zurück zur Startseite