Die elektronische Steuererklärung hat in der ersten Lesung der Teilrevision des Steuergesetzes im Schaffhauser Kantonsrat zu grossen Diskussionen geführt. Das Parlament hat am Montag diesen «kritischen Teil» aus der Vorlage ausgelagert, um dieser zum Erfolg zu verhelfen.
Mit 56 zu 1 Stimme sprach sich der Kantonsrat denn auch für die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes aus. Darin ging es um verschiedene unbestrittene Änderungen. Nötig machten diese Vorgaben des Bundes etwa bei der Energiestrategie, beim Geldspielgesetz, bei der Grundstückgewinnsteuer oder bei der Vereinsbesteuerung.
Der einzige Streitpunkt hatte einen Passus zur elektronischen Erfassung von Steuerdaten betroffen. Dieser ist Voraussetzung für die Einführung der elektronischen Steuererklärung. Bei AL und SP umstritten war vor allem, dass der Kanton das Scannen von Unterlagen an private Unternehmen auslagern könnte.
Die Linksparteien wehrten sich gegen «die Auslagerung staatlicher Kerngeschäfte an profitorientierte Private». Sie sahen bei diesem Passus auch das Steuergeheimnis in Gefahr. Um diese Fragen erneut zu diskutieren und Bedenken aus dem Weg zu räumen, empfahl die Kommission schliesslich, diesen Teil aus der Vorlage auszulagern.
«Wir nehmen den kritischen Teil heraus und geben ihn zurück in die Spezialkommission», sagte Kommissionspräsident Markus Müller (SVP). Es gebe auch auf Bundesebene grosse Diskussionen über das Scanning. «Es macht Sinn, diese abzuwarten.» Und auch Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter (SVP) betonte, dass «viel im Fluss» und der Weg ins elektronische Zeitalter nicht mehr weit sei.
Man war sich denn auch quer durch die Fraktionen einig, dass es sinnvoll sei, den Artikel zur digitalen Steuererklärung, die sogenannte «Steuerdeklaration natürliche Personen 2020», erst später zu beraten. Dadurch machte der Rat den Weg frei für die bereits in der ersten Lesung beschlossenen Änderungen.
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