Das Katholische Kollegium des Kantons St. Gallen hat an seiner Sitzung vom Dienstag die Jahresrechnung genehmigt. Weiter wurden Beiträge an drei Hospize in St. Gallen, Grabs und Hurden SZ bewilligt, weil deren Finanzierung sonst nicht gesichert wäre.
Das Katholische Kollegium will die inzwischen 35-jährigen Regelungen über Ausgleichsbeiträge an Kirchgemeinden durch einen zeitgemässen Finanzausgleich ersetzen. Dieses Instrument sei eine der wichtigsten Voraussetzungen für den solidarischen Zusammenhalt des katholischen Konfessionsteils, heisst es dazu in der Mitteilung des Kollegiums.
Die Finanzierung von stationären Einrichtungen der Palliative Care ist eigentlich Sache von Kanton, Gemeinden und Krankenkassen. Dort sei der politische Prozess aber noch nicht abgeschlossen, hiess es im Vorfeld der Sitzung. Deshalb solle nun die Kirche in die Bresche springen und zur Überbrückung über vier Jahre Betriebsbeiträge von insgesamt 540'000 Franken leisten.
Anstoss gab eine Motion
Am Dienstag wurde dieser Antrag ohne Gegenstimmen bei vier Enthaltungen gutgeheissen. Den Anstoss dazu hatte im letzten November eine Motion «Würdevolles Sterben im Hospiz namhaft unterstützen» im katholischen Parlament gegeben.
Unterstützt werden damit Hospize in St. Gallen (sieben Betten) und Grabs (fünf Betten). In Hurden SZ wird im Hospiz St. Antonius jener Drittel der Betten finanziert, der von St. Gallerinnen und St. Gallern belegt werden kann. Diese Beiträge seien in der Schweiz einmalig, der Konfessionsteil nehme damit eine Vorreiterrolle ein, heisst es in der Mitteilung.
Die Jahresrechnung des katholischen Konfessionsteils schliesst bei einem Umsatz von rund 65 Millionen Franken mit einem Defizit von rund 1,7 Millionen Franken ab. Grund dafür ist eine einmalige Nachzahlung in die Pensionskasse der Diözese St. Gallen in der Höhe von 2,8 Millionen Franken. Die Rechnung wurde einstimmig genehmigt.
Zurück zur Startseite