Steuern Kein Referendum gegen revidiertes Ausserrhoder Steuergesetz

SDA

14.2.2020 - 11:36

Der Ausserrhoder Regierungsrat hat das revidierte Steuergesetz per Anfang Jahr in Kraft gesetzt. Der Kanton streicht gewisse Steuerprivilegien für Firmen und führt gleichzeitig neue ein. Für die Familien werden die Kinderzulagen um 30 Franken erhöht.

Die Revision ist ein Teil der Steuerreform und der neuen AHV-Finanzierung des Bundes (Staf). Abgeschafft werden Steuerprivilegien für Gesellschaften, die international nicht mehr akzeptiert werden. Im Gegenzug führt Ausserrhoden neue, international geduldete Steuerprivilegien für Firmen ein. Nicht gesenkt wird der Gewinnsteuersatz für juristische Personen; dieser bleibt bei 6,5 Prozent.

Zur Förderung der Attraktivität von Appenzell Ausserrhoden für Familien mit Kindern erfolgt eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um jeweils 30 Franken.

Gegen die im Dezember 2019 vom Kantonsrat beschlossenen Änderungen wurde kein Referendum ergriffen, wie die Ausserrhoder Kantonskanzlei am Freitag mitteilte. Somit konnte der Regierungsrat das revidierte Steuergesetz auf Anfang Jahr in Kraft setzen.

Durch die nun eingeführten Gesetzesänderungen soll sich der Kanton im verschärften steuerpolitischen Umfeld behaupten können und wettbewerbsfähig bleiben. Gleichzeitig soll damit Appenzell Ausserrhoden weiterhin als ein attraktiver Arbeits- und Wohnkanton positioniert werden, heisst es weiter.

Die vorgeschlagenen Änderungen führen beim Kanton zu Steuerausfällen von jährlich rund 380'000 Franken. Die Gemeinden verlieren jährlich 460'000 Franken.

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