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Tourismus Keine Ausnahmebewilligungen für Zelte in der Gastronomie

St. Galler Kantonsräte haben in einem Vorstoss weniger Bürokratie für Gastrobetriebe während der Pandemie gefordert. So sollten auch ausserhalb der Bauzonen Zelte aufgestellt werden können. Die Regierung sieht aber keine Möglichkeiten für Ausnahmebewilligungen.
Bei vielen Gastwirtschaftsbetrieben sei die Befürchtung gross, dass in der Wintersaison bei schwierigen Wetterverhältnissen die räumlichen Kapazitäten für die Bewirtung von Gästen nicht ausreichten, schrieben drei CVP-Kantonsräte in ihrem Vorstoss.
Eine Alternative sei das vorübergehende Aufstellen von Zelten. Die heute geltenden Bauvorschriften schränkten diese Möglichkeit aber ein. Die Parlamentarier wollen von der Regierung wissen, ob sichergestellt werden könne, dass etwa Gastrobetriebe in den Wintersportgebieten im Sarganserland und im Toggenburg unbürokratisch Zelte aufstellen könnten.
Festhütten in der Bauzone erlaubt
Die St. Galler Regierung stellt in ihre Antwort fest, dass es in der Bauzone möglich sei, Festhütten, Zelte, Verpflegungsstände oder Tribünen während höchstens drei Monaten ohne Baubewilligung aufzustellen.
Anders sei dies ausserhalb des Baugebiets. Dort werde für mobile Bauten und Anlagen eine Baubewilligung im ordentlichen Verfahren verlangt. «Der Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet lässt auch mit Blick auf Corona keinen zusätzlichen Spielraum», so die Regierung.
Sie weist in ihrer Antwort darauf hin, das mobile Heizungen und Heizpilze im Freien nicht bewilligungspflichtig seien – auch nicht nach dem Energiegesetz. Aus ökologischen Gründen sollten sie aber zurückhaltend eingesetzt werden.
SDA