ImpfungenKeine obligatorische Grippeimpfung für St. Galler Spitalpersonal
SDA
25.8.2020 - 16:49
Eine obligatorische Grippeimpfung für das Gesundheitspersonal wäre nicht verhältnismässig und sogar kontraproduktiv. Dies hält die St. Galler Regierung in ihrer Antwort auf einen Vorstoss aus dem Kantonsrat fest.
«Ist die Regierung bereit, ein Impf-Obligatorium für Mitarbeitende des Spitalpersonals mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten einzuführen?» Dies wollen die beiden Kantonsratsmitglieder Yvonne Suter (CVP) und Thomas Ammann (FDP) wissen. Sie beziehen sich dabei sowohl auf Impfungen gegen die Grippe als auch gegen das Coronavirus.
Weiter fragen die beiden Parlamentarier in ihrem Vorstoss, bis wann die Grippeimpfquote die 70 Prozent erreiche, die für das Gesundheitspersonal empfohlen werde und ob die Regierung bereit sei, für Patientinnen und Patienten sichtbar zu machen, wer vom Spitalpersonal geimpft sei.
Nicht die einzige Massnahme
In der kürzlich veröffentlichten Antwort hält die Regierung fest, dass bei der Grippeimpfung ein kantonales Impf-Obligatorium «in der aktuellen Situation nicht verhältnismässig und sogar kontraproduktiv» wäre. Eine Impfung sei nicht die einzige Massnahme, um eine Ansteckung zu verhindern. Das Personal müsse «freiwillig und motiviert» bei der Bewältigung von Influenza und Covid-19 mitarbeiten.
Frühere Erhebungen zeigen, dass sich im St. Galler Kantonsspital je nach Jahr 15 bis 20 Prozent des Personals quer durch alle Berufsgruppen impfen lässt. Bei den Ärztinnen und Ärzten liegt die Quote bei rund 50 Prozent.
Es sei zwar davon auszugehen, dass sich in diesem Herbst ein grösserer Teil der Bevölkerung gegen die Grippe impfen lassen werde, führt die Regierung aus. Aber sogar unter den aktuell besonderen Umständen sei eine Impfquote von 70 Prozent beim Gesundheitspersonal unwahrscheinlich.
Antwort noch nicht möglich
Ein Impfstoff gegen das neue Coronavirus werde frühestens 2021 vorhanden sein. Ein Impf-Obligatorium in der Schweiz oder im Kanton St. Gallen für Mitarbeitende von Spitälern mit direktem Patientenkontakt «wäre dann nur im Rahmen einer aussergewöhnlichen Corona-Lage mit einer schweren Folgewelle vertretbar».
Dabei müssten auch Faktoren wie die Wirksamkeit des Impfstoffs, die verfügbare Menge und die Verhältnismässigkeit einer solchen Massnahme berücksichtigt werden. Eine abschliessende Antwort zu dieser Frage sei zum jetzigen Zeitpunkt «weder sinnvoll noch möglich».
Weiter hält die Regierung fest, dass sie den Spitälern mangels gesetzlicher Grundlagen keine Anweisungen geben könne, die geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichtbar zu machen. Es gebe zwar solche Projekte in der Romandie, in der Ostschweiz seien aber «die kulturellen Voraussetzungen anders». Mit solchen Massnahmen würde nur der Widerstand verstärkt.
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