Baugesetz Keine Verpflichtung zum Bau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge

ka, sda

25.1.2022 - 16:38

Der St. Galler Kantonsrat wird im Februar über das Angebot an Ladestationen für Elektrofahrzeuge entscheiden. (Archivbild)
Der St. Galler Kantonsrat wird im Februar über das Angebot an Ladestationen für Elektrofahrzeuge entscheiden. (Archivbild)
Keystone

Die St. Galler Regierung will den Einbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge beispielsweise bei Parkplätzen von Neubauten vorschreiben. Die vorberatende Kommission lehnt dies ab.

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Im rund vier Jahre alten kantonalen Planungs- und Baugesetz sollen einige Bestimmungen überarbeitet werden. Sie seien «präzisierungs- und revisionsbedürftig», heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Dienstag.

Die Regierung hat dazu Vorschläge ausgearbeitet, über die der Kantonsrat in der kommenden Februarsession entscheiden wird. Die zuständige Kommission fordert nun verschiedene Änderungen.

Unter anderem geht es um eine neue Bestimmung, mit der die Regierung das Angebot an Ladestationen für Elektrofahrzeuge fördern wollte. Die Installation wäre für Abstellplätze von Neubauten oder für erneuerte Parkanlagen ab einer bestimmten Grösse vorgeschrieben.

Die Kommission will diese Bestimmung streichen. Für Bauherren und Grundeigentümer gebe es heute schon wegen des Interesses von Mietern und Stockwerkeigentümern einen Anreiz, solche Ladestationen bereitzustellen, argumentierte sie.

Bei den Änderungen im Planungs- und Baugesetz geht es auch um umstrittene Änderungen im Natur-Heimatschutz. Diese Anpassungen werde die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt beraten, heisst es in der Mitteilung.