Steuerrecht Kirchensteuern in Glarus für gesellschaftliche Tätigkeiten

SDA

19.11.2019 - 16:23

Im Kanton Glarus sollen die Kirchensteuern der juristischen Personen nicht mehr für kultische Zwecke verwendet werden, sondern für Tätigkeiten im Dienste der Gesellschaft. Das schlägt die Regierung in einer Revision des kantonalen Steuerrechts vor.

Die Glarner Regierung reagiert mit ihrem Vorschlag auf eine Forderung der Jungfreisinnigen, welche die Abschaffung der Kirchensteuern für juristische Personen verlangen. Die Landeskirchen erbrächten eine Vielzahl von sozialen und kulturellen Leistungen, die der gesamten Bevölkerung zugute kämen, teilte die Regierung am Dienstag mit.

Laut Regierungsangaben erhoben die Kirchgemeinden in den Jahren 2014 bis 2018 im Schnitt 9,4 Millionen Franken Steuern pro Jahr. Davon entfielen acht Millionen Franken auf natürliche und 1,4 Millionen Franken auf juristische Personen.

Teil der Revision des Steuergesetzes ist zudem die Einführung der Online-Steuererklärung. In einem ersten Schritt sollen die natürlichen Personen die Steuererklärung vollständig elektronisch ausfüllen können. Geplant ist diese Neuerung ab dem Jahr 2021. Unverändert soll die Steuererklärung aber auch weiterhin manuell ausgefüllt und per Post versandt werden können.

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