Tempo 30Klosters verliert vor Gericht Seilziehen um Tempo-30-Zone
uj, sda
15.3.2023 - 15:02
Klosters muss eine fast drei Kilometer lange Tempo-30-Zone auf der Dorfhauptstrasse hinnehmen. Das Bündner Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Gemeinde gegen die ihrer Ansicht nach unverhältnismässig lange Zone abgewiesen.
uj, sda
15.03.2023, 15:02
SDA
Wie dem am Mittwoch verbreiteten Urteil zu entnehmen ist, wurde die Tempo-30-Zone von der Kantonsregierung verfügt. Die Temporeduktion soll den Strassenlärm an der bewohnten Klosterserstrasse reduzieren, da dieser die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet.
Die geplante Tempo-30-Zone zieht sich beinahe von Dorfrand zu Dorfrand, durch Klosters Dorf und Klosters Platz. Die Gemeinde argumentierte vor Gericht, die Temporeduktion sei wegen der Länge der Strecke nicht verhältnismässig. Ihr sei keine andere Kantonsstrasse bekannt, wo auf einer solchen Distanz durchgehend Tempo 30 vorgeschrieben sei.
Die Gemeinde erachtet die Temporeduktion zwar innerhalb der beiden Dorfzentren Platz und Dorf als sinnvoll, nicht aber auf dem 1,2 Kilometer langen Stück dazwischen. Die Nachteile der geringfügigen Lärmreduktion seien nicht verhältnismässig, argumentierte sie vor Gericht.
Gesetzliche Vorgaben
Strassen, die gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen, müssten saniert werden, hielt das Gericht im Urteil kategorisch fest. Eine Verkehrsbeschränkung wie in Klosters, sei immer mit komplexen Interessenabwägungen verbunden. Deshalb besitze die zuständige Behörde einen erheblichen Ermessensspielraum.
Laut der Regierung gibt es keine Alternativen zur Temporeduktion. Andere Massnahmen wie Lärmschutzwände, verkehrsreduzierende Massnahmen oder ein neuer Belag seien in Klosters nicht praktikabel oder kaum wirksam.
Die von der Tempo-30-Zone verursachten längeren Fahrzeiten um weniger als eine Minute seien zumutbar, befand das Gericht. Sie stellten entgegen der Argumentation der Gemeinde weder für den öffentlichen Verkehr noch für die Feuerwehr ein echtes Problem dar.
Die Richter attestierten der Regierung, sowohl die Verhältnismässigkeit der kilometerlangen Tempo-30-Zone als auch Alternativen sorgfältig geprüft zu haben. Deren Entscheid entspreche den rechtlichen Vorgaben. Die Richter wiesen die Beschwerde der Gemeinde Klosters deshalb vollumfänglich ab.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Klosterser Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeindeparlament laut einer Mitteilung, das Urteil zu akzeptieren und es nicht an das Bundesgericht weiter zu ziehen. Die Erfolgschancen seien zu gering.
Street Parade Zürich: Eine der grössten Technopartys weltweit
Bei bestem Wetter haben in Zürich Hunderttausende mit grosser Ausgelassenheit eine der grössten Techno-Partys der Welt gefeiert. Ab dem frühen Samstagnachmittag zogen bei der Street Parade 28 Love Mobiles durch Schweizer die Banken-Metropole.
Bei der Ukraine-Friedenskonferenz in der Schweiz haben 83 Länder und Organisationen am Sonntag die gemeinsame Abschlusserklärung unterstützt. Österreich ist unter den zustimmenden Staaten, auch Deutschland und die USA.
Rund 100 pro-palästinensiche Studentinnen und Studenten haben am Donnerstagabend die Eingangshalle eines Universitätsgebäudes in Lausanne besetzt. Die Unileitung nahm Gespräche mit ihnen auf und sah zunächst von einer Räumung ab.
02.05.2024
Street Parade Zürich: Eine der grössten Technopartys weltweit