Nach ihrem Sieg an der Urne kritisieren die Befürworter des Öffentlichkeitsprinzips die Thurgauer Regierung wegen der zögerlichen Umsetzung. Notfalls will das Komitee selbst eine Vorlage ausarbeiten.
«Das Komitee hat kein Verständnis für die Prioritätensetzung und den mangelnden Eifer der Regierung, dieses aus ihrer Sicht nicht prioritäre Thema anzupacken», schreibt Ueli Fisch, Präsident des Komitees «Offenheit statt Geheimhaltung» in einer Medienmitteilung vom Mittwoch.
80 Prozent der Thurgauerinnen und Thurgauer sprachen sich am 19. Mai dafür aus, das Öffentlichkeitsprinzip in der Kantonsverfassung zu verankern. Die Thurgauer Regierung, welche die Initiative ablehnte, hatte am Montag mitgeteilt, dass sie sich für die Umsetzung der Vorlage Zeit nehmen werde.
Bis das Gesetz in Kraft trete, sei das Öffentlichkeitsprinzip nicht anwendbar. Später könne jedoch rückwirkend per 20. Mai 2019 Einsicht in Akten verlangt werden, teilte die Regierung mit.
Das Komitee wirft der Regierung vor, sie schiebe die Umsetzung des klaren Verdikts auf die lange Bank. Über 20 Kantone und der Bund hätten das Öffentlichkeitsgesetz schon in Kraft gesetzt. Es gebe damit sehr viele Gesetzesvorlagen, an die man sich anlehnen könne.
«Um dem Volkswillen rascher gerecht zu werden, behält sich das Komitee vor, noch im Sommer selber ein Gesetz vorzulegen», teilte das Komitee mit. So könnte der Grosse Rat noch im Herbst eine Kommission einsetzen und zügig umsetzen, was sich in anderen Kantonen und beim Bund bereits bewährt habe.
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