Eine Vereinbarung, die Studierenden den freien Zugang zu allen Schweizer Universitäten ermöglicht, wird von der Kommission des Kantonsrats gutgeheissen. Geregelt wird damit auch der Lastenausgleich: Den Kanton erwartet eine Mehrbelastung um rund 600'000 Franken.
Die interkantonale Universitätsvereinbarung wurde revidiert. Die neue Fassung müsse im Kanton St. Gallen vom Kantonsrat genehmigt werden, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag. Sie tritt in Kraft sobald 19 Kantone beigetreten sind.
In der Vereinbarung wird Studierenden aus dem Kanton St. Gallen die Freizügigkeit und der gleichberechtigte Zugang zu sämtlichen Schweizer Universitäten zugesichert. Vor allem geht es darin aber auch um den Lastenausgleich: Die Universitätskantone erhalten Beitragszahlungen von denjenigen Kantonen, aus denen die Studierenden stammen.
Für die Revision wurden Tarife auf Basis der effektiven Ausbildungskosten ermittelt. Ausserdem wird «das Rabattsystem für hohe Wanderungsverluste» abgeschafft, wie es in der Mitteilung heisst. Das kam zum Tragen, wenn Studierende nach abgeschlossenem ausserkantonalem Studium nicht in den Heimkanton zurückkehrten.
Die vorberatende Kommission unterstützt die Vorlage, die in der kommenden Novembersession behandelt wird. Das bisherige System habe sich bewährt und erfahre wichtige Anpassungen. Die neue Vereinbarung führe in der kantonalen Rechnung zu Mehrbelastungen von 600'000 Franken. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang auch über mögliche Kostenverschiebungen wegen der neuen Studienangebote des «Joint Medical Master» und des mit der IT-Bildungsoffensive lancierten «Master in Computer Science» an der Universität St. Gallen diskutiert.
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02.05.2024
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