Ostschweiz Kommission unterstützt St. Galler Universitätsgesetz

ka, sda

24.5.2023 - 11:05

Das neue Universitätsgesetz, das für die HSG einige Neuerungen bringt, wird im St. Galler Kantonsrat in der Junisession beraten. ( Archivbild)
Das neue Universitätsgesetz, das für die HSG einige Neuerungen bringt, wird im St. Galler Kantonsrat in der Junisession beraten. ( Archivbild)
Keystone

Die zuständige Kommission des St. Galler Kantonsrats hat sich für das überarbeitete Universitätsgesetz ausgesprochen. Die Änderungsanträge betreffen etwa die Leitung des Universitätsrats. Das Geschäft wird in der Junisession behandelt.

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Im neuen Universitätsgesetz geht es um die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Organe der Universität St. Gallen (HSG). Bisher sei teils unklar gewesen, welches Gremium welche Verantwortung trage, hiess es bei der Präsentation der Vorlage.

Die Überarbeitung war auch eine Reaktion auf die Diskussionen über Spesenbezüge und private Engagements von HSG-Professoren in den letzten Jahren. Künftig erhält das Rektorat die Aufsicht über die Institute. Es gibt ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem.

Auch mit dem neuen Gesetz bleibt es bei der weitgehenden Selbstverwaltung der Wirtschaftsuniversität. Der Universitätsrat ist weiterhin das oberste strategische Organ der HSG. Neu werden die elf Mitglieder nicht mehr aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit, sondern nach fachlichen Kriterien ausgewählt.

Oberaufsicht beim Parlament

All diese Anpassungen werden von der Kommission im Grundsatz unterstützt. Sie sehe das Gesetz auf der Zielgeraden, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch.

Einige Änderungsvorschläge gibt es trotzdem: Die Kommission ist damit einverstanden, dass die Regierung den Universitätsrat sowie dessen Präsidentin oder Präsidenten wählt – jeweils unter Vorbehalt der Genehmigung des Kantonsrats.

Die Regierung soll aber nicht mehr das Präsidium des Universitätsrats inne haben. Dies entspreche den geltenden Public-Corporate-Governance-Vorgaben.

Die Kommission will zudem die Aufsichts- und Weisungskompetenz des Rektorats mit weiteren Aufsichtsinstrumenten ergänzen. Gemeint ist damit etwa eine eigene interne Kontrollstelle.

Diskutiert wurde auch, ob der sogenannte Mittelbau im Senat und Senatsausschuss gestärkt werden soll. Die Kommission lehne dies ab und unterstütze den Vorschlag der Regierung, heisst es in der Mitteilung.