Die St. Galler Gemeinden sollen dank neuer Übergangsbestimmung im Planungs- und Baugesetz mehr Spielraum bei den Rahmennutzungsplänen erhalten. Die vorberatende Kommission unterstützt einen entsprechenden Vorschlag der Regierung.
Alle St. Galler Gemeinden müssen ihre Zonenpläne und Baureglemente innert zehn Jahren an das neue kantonale Planungs- und Baugesetz (PGB) anpassen. Es trat im Oktober 2017 in Kraft. Spätestens seither laufen überall die Anpassungsarbeiten.
In den letzten Monaten wurde unter anderem im Parlament kritisiert, dass die Gemeinden in der Zwischenzeit etwa bei der Entwicklung von Arealen zu stark blockiert seien. Die St. Galler Regierung will nun den Kommunen mit einer Gesetzesanpassung entgegenkommen, die für die Übergangszeit bis zur Umsetzung des neuen Planungs- und Baugesetzes gilt.
Der entsprechende Vorschlag wurde von der vorberatenden Kommission beraten. Diese stellt fest, dass die Anpassungen an das neue PGB für die Gemeinden sehr aufwändig und zeitintensiv sind, wie es in der Mitteilung vom Mittwoch heisst. Um Spielraum zu gewinnen, sollten deshalb die Gemeinden zwischenzeitlich ihre Rahmennutzungspläne mit Teilrevisionen noch auf der Basis des alten Baugesetzes anpassen können.
Die Kommission betont, dass dabei das Bundesrecht einzuhalten sei und bei einer Teilrevision kein Präjudiz für die anstehende Gesamtrevision erfolgen dürfe. Zudem müsse «dem Grundsatz der ortsplanerischen Gesamtsicht» Rechnung getragen werden.
Der Entwurf der Regierung wird von der Kommission unterstützt. Der Kantonsrat berät das Geschäft in der kommenden Februarsession in erster und voraussichtlich im April in zweiter Lesung.
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