Behördenlöhne Konkreter Vorschlag: Mehr Transparenz bei Behördenlöhnen

SDA

20.4.2020 - 10:39

Im Kanton St. Gallen sollen Gemeindebehörden ihre Löhne offenlegen müssen. Dies verlangt eine Gesetzesänderung, mit der die Regierung ein Versprechen einlöst.

Als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative der Jungen SVP «Behördenlöhne vors Volk» hatte die St. Galler Regierung eine Vorlage angekündigt, mit der die Gemeinden verpflichtet werden, die Löhne der gewählten Behördenmitglieder zu veröffentlichen.

Am 9. Februar war die Initiative mit 53 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt worden. Rund zwei Monate später löst nun die Regierung ihr Versprechen ein. Sie hat die Anpassungen im Gemeindegesetz nach der Vernehmlassung ohne Änderungen verabschiedet. Die Vorlage geht nun an den den Kantonsrat.

Umfassende Auskünfte

Die Vorgaben an die Behörden sind umfassend: Künftig sollen sowohl die Löhne, als auch die Zulagen, Sitzungs- und Taggelder sowie die Spesen der Behörden veröffentlicht werden. Es müssen auch Entgelte publiziert werden, die mit dem Behördenamt zusammenhängen, aber durch Dritte ausbezahlt werden. Beispiele dafür sind Entschädigungen für den Einsitz in Gremien von Zweckverbänden und Aktiengesellschaften.

Die Informationen sollen etwa im Geschäftsbericht des abgelaufenen Rechnungsjahrs veröffentlicht werden. Es sind aber auch andere Formen wie das amtliche Publikationsorgan oder ein Mitteilungsblatt möglich.

Die Regierung wolle dem Anliegen der Öffentlichkeit an eine transparente Berichterstattung Rechnung tragen, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Montag. Die Transparenz bei der Besoldung von Behördenmitgliedern sei zwar bereits heute über das Öffentlichkeitsprinzip sichergestellt. Um die Angaben zu erhalten, müsse aber jeweils ein Gesuch gestellt werden. Der Vorschlag erleichtere es, diese Informationen zu erhalten, heisst es weiter.

In der Vernehmlassung war unter anderem die Regelmässigkeit sowie der persönliche und sachliche Detaillierungsgrad der Publikation kritisiert worden. Für die Regierung wäre allerdings eine Abschwächung der Vorlage «fragwürdig»: Die Initiative sei nur knapp abgelehnt worden und die Vernehmlassungsvorlage damals schon bekannt gewesen.

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