Windenergie Krinau als Windpark-Standort im St. Galler Richtplan

SDA

8.4.2019 - 09:44

Die St. Galler Regierung hat Krinau im Toggenburg als möglichen Standort für einen Windpark festgelegt. Der vorgeschlagene Standort Rheinau in den Gemeinden Sargans, Mels und Vilters-Wangs kommt für die Regierung nicht in Frage wegen eines Konflikts mit dem Vogelschutz.

Die Regierung hat die alljährliche Anpassung des Richtplans erlassen, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte. Darin ist der Standort Krinau in den Gemeinden Wattwil und Mosnang für ein Windenergie-Projekt festgelegt. Die Machbarkeit sei grundsätzlich nachgewiesen, heisst es.

Anhand der konkreten Standorte von Windrädern in Krinau seien weitere Abklärungen nötig. Dabei geht es zum einen um die Auswirkungen auf ein angrenzendes Schutzgebiet. Zum andern müssen die Anlagen so platziert werden, dass die Flugsicherheit gewährleistet ist. Krinau liegt im Bereich des Radars des Flughafens Zürich.

Der vorgeschlagene Windpark Rheinau in Sargans, Mels und Vilters-Wangs ist laut Regierung «aktuell nicht genehmigungsfähig». Der Grund sei ein ungelöster Konflikt mit dem Vogelschutz. Die Regierung nahm den Standort Rheinau deshalb nicht als Windenergie-Standort in den Richtplan auf.

Deponie-Notstand

Weiter hat die Regierung Deponie-Standorte festgelegt. In der Region St. Gallen-Rorschach zeichne sich ein Deponie-Notstand für unverschmutzten Aushub an, heisst es. Deshalb hielt die Regierung an zwei bisherigen Deponien fest und bestimmte auch in Altstätten und Mels Standorte. Die Deponie Tüfentobel in Gaiserwald soll erweitert werden.

Im Richtplan festgelegt wurde auch eine Erweiterung des Steinbruchs Starkenbach in Wildhaus-Alt St. Johann. «Das nationale Interesse am Abbau von Hartgestein wird gegenüber dem Schutzgebiet Speer-Churfirsten-Alvier höher gewichtet», schreibt die Regierung. Der Eingriff in geschützte Lebensräume sei aber zu minimieren.

In den Richtplan aufgenommen wurden auch neue Anforderungen an Weiler, die der Bund forderte. So fehlten bisher die Änderungsmöglichkeiten an bestehenden Bauten in Weilern im Richtplan. Ausserdem sind Neubauten in Weilerzonen nicht mehr erlaubt.

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