Erbschaftssteuer Lebenspartner beim Erben nicht länger benachteiligen

gn, sda

17.11.2020 - 10:37

Konkubinatspartner von Verstorbenen sollen im Kanton Thurgau bei der Erbschaftssteuer entlastet werden. Das fordert eine Motion, die am Mittwoch im Grossen Rat behandelt wird. (Symbolbild)
Konkubinatspartner von Verstorbenen sollen im Kanton Thurgau bei der Erbschaftssteuer entlastet werden. Das fordert eine Motion, die am Mittwoch im Grossen Rat behandelt wird. (Symbolbild)
sda

Vor 20 Jahren hat der Kanton Thurgau die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen und Ehepartner abgeschafft. Nach wie vor zur Kasse gebeten werden Konkubinatspartner. Am Mittwoch behandelt der Grosse Rat eine Motion, welche eine Anpassung fordert.

Die Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer fällt in den Kompetenzbereich der Kantone. In Schwyz und Obwalden werden überhaupt keine solchen Steuern erhoben.

Der Thurgauer Grosse Rat schaffte im Jahr 2000 die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen ab; damit gemeint sind Ehegatten, eingetragene Partnerinnen und Partner, Kinder und Enkel. Eltern, Geschwister und Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind weiterhin für das Vermächtnis steuerpflichtig.

Als «Nichtverwandte» behandelt

Das Gesetz sei nicht mehr zeitgemäss, schreibt der Kreuzlinger FDP-Kantonsrat Beat Rüedi in seiner Motion. In der Schweiz seien immer mehr Paare im gleichen Haushalt nicht verheiratet. Das Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Thurgau behandle Lebenspartnerinnen und Lebenspartner immer noch als «Nichtverwandte».

Zudem besteure es diese zum höchsten Steuersatz von 8 Prozent. Je nach Höhe der Zuwendung gehen bis 28 Prozent an den Kanton. Geschwister zahlen 4 bis 14 Prozent Erbschaftssteuer, Eltern müssen 2 bis 7 Prozent des Erbes abgeben.

Der Motionär fordert eine moderate Besteuerung der im gleichen Haushalt lebenden unverheirateten Partnerin respektive des Partners. Sie stünden den Erblassern häufig näher als direkte Nachkommen.

Mindestdauer der Partnerschaft

Der Thurgauer Regierungsrat ist gegen eine Gesetzesänderung. In elf Kantonen (darunter Appenzell Innerrhoden, Graubünden und St. Gallen) würden Lebenspartner steuerlich gar nicht begünstigt, schrieb er in seiner Antwort auf den Vorstoss.

Im Kanton Graubünden müssen seit Anfang Jahr Eltern und Konkubinatspartner von Verstorbenen keine Steuern mehr auf das Erbe bezahlen. Auch in den Kantonen Luzern, Nidwalden, Uri und Zug sind Lebenspartner von der Erbschaftssteuer befreit.

Der Thurgauer Regierungsrat will die Erbrechtsrevision auf Bundesebene abwarten. Eine Änderung der kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuer hätte finanzielle Auswirkungen in Millionenhöhe. Ausserdem gebe es erhebliche Vollzugsprobleme, schreibt der Regierungsrat in seiner schriftlichen Antwort auf den Vorstoss. Nicht jede Bekanntschaft dürfe zu einer erbschafts- und schenkungssteuerlichen Privilegierung führen.

Kantone, welche eine Begünstigung von Lebenspartnern im Gesetz vorgesehen hätten, setzten eine Mindestdauer der Partnerschaft von fünf (AR) bis zehn Jahren (BE, FR) voraus.

Der Thurgauer Grosse Rat befasst sich an seiner Sitzung vom Mittwoch mit dem Vorstoss, der von 66 Parlamentariern – etwas mehr als der Hälfte des 130-köpfigen Rats – mitunterzeichnet wurde.

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