Kantonsrat SGLetzter Entscheid über neue Spitalstrategie in der Junisession
ka, sda
8.6.2022 - 16:50
Der St. Galler Kantonsrat wird sich in der Junisession mit der Rechnung 2021, dem Verkauf des Spitals Walenstadt sowie umstrittenen Änderungen im Planungs- und Baugesetz beschäftigen. Die Verlängerung des Covid-19-Härtefallprogramms dürfte im zweiten Anlauf angenommen werden.
ka, sda
08.06.2022, 16:50
SDA
In der auf drei Tage angesetzten Junisession startet die neue Legislatur. Damit wechselt auch das Ratspräsidium: Neuer höchster St. Galler dürfte der 45-jährige Jens Jäger von der FDP werden.
Zu den Themen auf der Traktandenliste gehört einmal mehr die Spitalpolitik. Bei der 2019 lancierten neuen Spitalstrategie ist noch offen, wie die Zukunft des Regionalspitals in Walenstadt aussieht. Die Regierung will die Liegenschaft für acht Millionen Franken an das Kantonsspital Graubünden (KSGR) verkaufen.
Die vorberatende Kommission empfiehlt Gutheissung. Sie kritisierte aber, dass der Bau deutlich unter Wert verkauft werde. Zudem sei das Parlament mit der Vorlage vor vollendete Tatsachen gestellt worden.
Gegen den Verkauf haben sich bisher nur die Grünliberalen (GLP) ausgesprochen. Sie sind nicht in der Kommission vertreten, weil sie mit sechs Mitgliedern keine Fraktion bilden können. Die Veräusserung sei nicht im Interesse des Kantons, argumentieren sie. Den St. Galler Spitälern erwachse mit einem Verkauf «unnötigerweise eine massgebliche Konkurrenz».
Hoher Gewinn aus der Rechnung
Das traditionelle Thema der Junisession ist die Beratung der Staatsrechnung. 2021 schloss sie mit einem Plus von 160 Millionen Franken ab. Noch offen ist, was mit dem Gewinn geschehen soll. Die Kommission hat dazu alle Anträge abgelehnt.
Die SP kündigte bereits an, dass sie bei der Beratung unter anderem mehr Mittel für die Prämienverbilligung sowie für die Förderung der Energieautarkie verlangen wird. Die Mitte-EVP-Fraktion fordert, dass die angekündigten steuerlichen Massnahmen zur Entlastung des Mittelstandes nun «konsequent und zeitnah» umgesetzt werden.
Umstrittene Änderungen im Baugesetz
Wie schon in der Aprilsession wird sich das Parlament erneut mit einer umstrittenen Anpassung im Planungs- und Baugesetz beschäftigen. Dieses Mal geht es um eine Kompetenzverschiebung beim Denkmalschutz. Neu wären die Gemeinden für die Bewilligung von Veränderungen an Bauten zuständig, die unter dem Schutz des Kantons oder des Bundes stehen – und nicht mehr die kantonale Denkmalpflege. Diese könnte nur noch im Nachhinein mit Beschwerden und Rekursen reagieren.
Gegen diesen Vorschlag wollen sich die Fraktionen von SP und Grünen zur Wehr setzen. Ausserhalb des Parlaments haben Verbände wie etwa der Heimatschutz Widerstand angekündigt. Sie kritisieren, dass die Änderung «gegen internationales Recht sowie gegen Bundesrecht» verstosse.
Ähnliche Kritik gab es bereits in der Aprilsession, als die Mehrheit einer anderen Änderung im Planungs- und Baugesetz zustimmte, mit der Neubauten in Weilerzonen erleichtert werden. Auch diese Anpassung soll laut Regierung gegen Bundesrecht verstossen.
Neuer Antrag der Kommission
Für die zweite Lesung dieses Nachtrags mit mehreren Bestimmungen sind deshalb nochmals Diskussionen zu erwarten. Die Grünen haben angekündigt, dass sie sich gegen die Aushöhlung der Grünflächenziffer einsetzen wollen. Zudem hat die vorberatende Kommission überraschend einen zusätzlichen Antrag gestellt, der in der Beratung «versehentlich unterblieben» sei, wie es in der Begründung heisst. Es geht darin um kommunale Sondernutzungspläne.
Im zweiten Anlauf dürfte der Kantonsrat in der Junisession die Verlängerung des Härtefallprogramms wegen der Covid-19-Pandemie beschliessen. In der Aprilsession war das Geschäft wegen zu vieler Unklarheiten noch zurückgewiesen worden.
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