Hausbesitzer wie Eigentümer von Ferienwohnungen im Bündner Rutsch-Dorf Brienz können aufatmen. Das Kantonsparlament erweiterte den Versicherungsschutz für Totalschäden an Gebäuden neu auch aufgrund permanenter Rutschungen.
Bisher wurden solche Schäden von der kantonalen Gebäudeversicherung nicht bezahlt, da sie nicht rückversicherbar waren. Seit Anfang April dieses Jahres aber können sie rückversichert werden, und zwar nach einem Beschluss des Interkantonalen Rückversicherungsverbandes.
Das Bündner Parlament räumte der Regierung mit der Gesetzesänderung die Kompetenz ein, Schäden als Folge permanenter Rutschungen dem Versicherungsschutz zu unterstellen. Es genehmigte am Dienstag die entsprechende Revision des kantonalen Gesetzes über die Gebäudeversicherung ohne Gegenstimme.
Versichert sind Totalschäden, wenn der Untergrund mehr als zehn Zentimeter pro Jahr rutscht. Das Dorf Brienz im Albulatal bewegt sich jährlich etwa einen Meter talwärts.
Auch Besitzer von Ferienwohnungen können von der Revision profitieren. Nicht versichert seien aber landwirtschaftliche Böden, nur Gebäude, betonte Regierungsrat Peter Peyer.
Solidarität mit Bondo
Zudem wurde eine Übergangsbestimmung ins Gesetz eingebaut. Sie soll es ermöglichen, noch nicht abgeschlossene Versicherungsfälle rückwirkend abzuschliessen. Betroffen davon sind acht hängige Fälle von Zweitwohnungen in Bondo im Bergell, wo sich im August 2017 ein Bergsturz ereignete mit einem Volumen von über drei Millionen Kubikmetern.
Weiter verabschiedete der Grosse Rat am Dienstag ohne Gegenstimme das Budget 2020 des Kantons. Es sieht einen Aufwandüberschuss von 33 Millionen Franken vor bei Gesamtausgaben von knapp 2,6 Milliarden Franken.
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