Prävention Mehr Verstösse gegen den Jugendschutz

gn, sda

16.5.2022 - 11:16

Die Verstossquote war bei den erstmals durchgeführten Testkäufen im Onlinehandel sehr hoch. (Symbolbild)
Die Verstossquote war bei den erstmals durchgeführten Testkäufen im Onlinehandel sehr hoch. (Symbolbild)
Keystone

Bei Testkäufen von Alkohol und Tabak sind im Kanton St. Gallen mehr Verstösse gegen die Vorschriften festgestellt worden als vor der Corona-Pandemie. Erstmals wurden 2021 auch Testkäufe beim Onlinehandel durchgeführt.

16.5.2022 - 11:16

Die durchschnittliche Verstossquote blieb im Vergleich zum Vorjahr gleich, stieg verglichen mit der Zeit vor der Corona-Pandemie jedoch stark an, wie die St. Galler Staatskanzlei am Montag schrieb. Die Ergebnisse liessen einen Zusammenhang mit der Pandemie vermuten.

Das Coronavirus war auch im Jahr 2021 durch die Massnahmen eine schwere Belastung für viele Verkaufsstellen. Es sei gemäss den Fachpersonen des Amtes für Gesundheitsvorsorge denkbar, dass existenzielle Fragen den Jugendschutz in den Hintergrund gedrängt hätten. Da die Testkaufpersonen eine Maske trugen, sei für das Verkaufspersonal die richtige Einschätzung des Alters möglicherweise zusätzlich erschwert gewesen.

Insgesamt wurden im letzten Jahr 536 Betriebe in 24 Gemeinden getestet (2020 waren es 469 Betriebe in 40 Gemeinden). Getestet wurden Gastronomiebetriebe (47 Prozent), Detailhandel (34 Prozent), Tankstellen und Kioske (16 Prozent), sowie neu der Onlinehandel (3 Prozent). Im Gegensatz zu 2020 waren viele Gemeinden mit der Durchführung von Testkäufen zurückhaltend, da sie die Gastronomiebetriebe nicht noch zusätzlich belasten wollten.

Hohe Verstossquote beim Onlinehandel

Beim Alkoholverkauf betrug die Verstossquote 44 Prozent (2020: 40) und beim Tabakverkauf 25 Prozent (2020: 27). Festveranstaltungen wurden im Jahr 2021 praktisch keine abgehalten und damit auch keine entsprechenden Testkäufe durchgeführt. Neu wurden Testkäufe beim Onlinehandel durchgeführt. Die Verstossquote war hier mit 84 Prozent wie erwartet sehr hoch, wie es weiter hiess.

Der Verkauf von Bier und Wein sowie Zigaretten ist im Kanton St. Gallen an unter 16-Jährige verboten. Spirituosen dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird regelmässig durch Testkäufe überprüft. Zuständig dafür ist das Blaue Kreuz St. Gallen-Appenzell und die Stiftung für Suchthilfe.

gn, sda