Vier Marihuana-Dealer sollen in St. Gallen mit Messern und Faustfeuerwaffen aufeinander losgegangen sein. Das Kreisgericht St. Gallen hat die Beschuldigten mit Freiheits- und Geldstrafen sanktioniert.
In den Fall verwickelt waren mindestens neun Personen. Zu den Hauptangeklagten zählen ein 21-jähriger Schweizer, ein 25-jähriger Iraker, ein 23-jähriger Türke und ein gleichaltriger Äthiopier. Laut Anklageschrift verkaufte der Schweizer zwischen Anfang 2015 und Mitte 2016 regelmässig Marihuana an verschiedene Kunden.
Im Mai 2016 wurde er von den anderen drei Beschuldigten kontaktiert. Sie gaben an, bei ihm eine grössere Menge Marihuana kaufen zu wollen. Von Anfang an hätten sie aber beabsichtigt, das Cannabis nicht zu bezahlen, sondern zu stehlen, um es selber weiterzuverkaufen.
In Oberarme geschossen
Das vermeintliche Geschäft sollte in St. Gallen abgewickelt werden. Als das Trio am Treffpunkt eintraf, blieb der Äthiopier vor dem Haus zurück, um Schmiere zu stehen. Der Iraker und der heute flüchtige Türke betraten die Wohnung.
Bald darauf eskalierte die Situation. Statt das Geld für die 700 Gramm Marihuana zu übergeben, schlug der Türke dem Dealer die Faust ins Gesicht. Dieser stürzte und verlor vorübergehend das Bewusstsein. Der Iraker versuchte die anderen Anwesenden in Schach zu halten. Er bedrohte sie mit einem Messer und verletzte damit einen davon leicht im Gesicht.
Als der Marihuanahändler aus der Bewusstlosigkeit erwachte, holte er eine Faustfeuerwaffe aus der Tasche und feuerte gegen seine Angreifer. Zwei der Schüsse trafen den Iraker in den linken und rechten Oberarm.
Schüsse in Panik abgegeben
Vor Gericht bestätigten die drei Beschuldigten im Wesentlichen den Tathergang. Er habe wegen finanziellen Schwierigkeiten auf den Überfall eingelassen, erklärte der Iraker. Dass die Situation derart aus dem Ruder laufen könnte, habe er nicht erwartet. Der Äthiopier betonte, er habe von Anfang an gesagt, er wolle mit dem Überfall nichts zu tun haben, weshalb er vor dem Haus geblieben sei. Er habe die Schüsse in Panik abgegeben und niemanden verletzen wollen, versicherte der Schweizer.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die vier Beschuldigten Freiheitsstrafen zwischen 3,5 Jahren und 14 Monaten gefordert, die Verteidigung markant mildere Strafen. Das Kreisgericht St.Gallen blieb in seinen Urteilen unter den Anträgen der Anklage, teilweise aber auch deutlich über denjenigen der Verteidigung.
In Abwesenheit verurteilt
Der Schweizer wurde unter anderem der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig erklärt und zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Den Iraker erklärte das Gericht der versuchten schweren und einfachen Körperverletzung, der versuchten Nötigung, der falschen Anschuldigung und anderer Delikte schuldig. Er erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Beide haben zudem eine bedingte Geldstrafe und eine Busse erhalten.
Den Äthiopier erklärte das Gericht wegen Gehilfenschaft zu einfacher Körperverletzung, Diebstahls und weiterer Straftaten schuldig und sanktionierte ihn dafür mit einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 10 Franken und einer Busse.
Der Türke wurde in Abwesenheit verurteilt, da er seit seinem Gefängnisausbruch auf der Flucht ist. Seine Strafe beträgt 16 Monate Freiheitsentzug und eine Geldstrafe. Die Urteile des Kreisgerichts St. Gallen sind noch nicht rechtskräftig.
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