Prozess Möglicher Racheakt in Schiers GR landet vor Gericht

mafr, sda

15.12.2022 - 04:31

Der Güterschuppen am Bahnhof Schiers stand in der Nacht vom 2. auf den 3. August 2021 in Vollbrand. Das Feuer sprang auch auf das angebaute Bahnhofsgebäude über, in dem zwei Personen wohnten. Einem Mann wird nun der Prozess wegen Brandstiftung gemacht.
Der Güterschuppen am Bahnhof Schiers stand in der Nacht vom 2. auf den 3. August 2021 in Vollbrand. Das Feuer sprang auch auf das angebaute Bahnhofsgebäude über, in dem zwei Personen wohnten. Einem Mann wird nun der Prozess wegen Brandstiftung gemacht.
Keystone

Ein Mann soll im Sommer 2021 aus Rache den Güterschuppen am Bahnhof in Schiers GR angezündet haben. Er muss sich am heutigen Donnerstag vor dem Regionalgericht in Klosters GR dem Vorwurf der Brandstiftung und weiteren Delikten stellen.

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Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 2. August 2021 kurz vor Mitternacht den Güterschuppen am Bahnhof in Schiers angezündet zu haben. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich zwei Personen in einer Wohnung im angebauten Bahnhofsgebäude. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann in der Anklageschrift deshalb vor, willentlich in Kauf genommen zu haben, dass diese Personen sterben oder verletzt werden könnten.

Die zwei Bewohner brachten sich jedoch rechtzeitig in Sicherheit. Die Feuerwehr mit über 50 Einsatzkräften löschten den Grossbrand während vier Stunden. Der angerichtete Sachschaden beläuft sich auf rund 1,2 Millionen Franken.

Wenige Stunden nach der mutmasslichen Brandstiftung wurde der Beschuldigte festgenommen. Er befindet sich seither in Untersuchungshaft, respektive im vorzeitigen Strafvollzug.

Diskriminierung als Motiv

Der Grund für die mögliche Tat sei laut der Staatsanwaltschaft Rache gewesen. Der Beschuldigte habe sich von mehreren Personen in Schiers diskriminiert und unfair behandelt gefühlt.

Ihm werden neben der Brandstiftung weitere vier Delikte vorgeworfen. So soll der Mann mehrfach Sachen in Schiers beschädigt haben, darunter eine Klingel und eine Glasscheibe. Ausserdem habe er eine Frau am Bahnhof Landquart verletzt, nachdem sie ihm keine Zigarette geben wollte. Weiter soll der Beschuldigte ein geklautes Handy gekauft und «eine unbekannte Menge» Marihuana konsumiert haben.

Die Anträge zu den Sanktionen wird die Staatsanwaltschaft erst am Prozess am Donnerstagnachmittag stellen. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.