Prozess Mutmasslicher Brandstifter verteidigt sich vor Gericht in Klosters

mafr, sda

15.12.2022 - 16:01

Ein junger Afrikaner muss sich vor Gericht dem Vorwurf der Brandstiftung stellen. Trotz vorgängigem Geständnis bestritt er die Vorwürfe. (Archivbild)
Ein junger Afrikaner muss sich vor Gericht dem Vorwurf der Brandstiftung stellen. Trotz vorgängigem Geständnis bestritt er die Vorwürfe. (Archivbild)
Keystone

Ein 30-jähriger Eritreer hat den Vorwurf der vorsätzlichen Brandstiftung in Schiers GR am Donnerstag vor Gericht abgestritten. Sein Verteidiger plädierte auf Fahrlässigkeit. Die Strafmassforderungen gehen weit auseinander.

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Der Staatsanwalt sprach am Prozess am Donnerstag von einem Mann mit einer «abnormalen Gleichgültigkeit» und krimineller Energie. Der Afrikaner soll aus Rache am 2. August 2021 kurz vor Mitternacht den Güterschuppen am Bahnhof in Schiers GR angezündet und so mehrere Personen in Gefahr gebracht haben. Er fordert eine 52-monatige Freiheitsstrafe und einen 12-jährigen Landesverweis.

Der Verteidiger nahm den Eritreer in Schutz und zeichnete das Bild eines von der Flucht aus seiner Heimat schwer traumatisierten Mannes. Er sei depressiv gewesen, sogar suizidal. Er habe in einer Einvernahme gesagt, es «wäre besser gewesen, wenn er bei seiner Flucht im Mittelmeer ertrunken wäre». Der Verteidiger plädiert auf Fahrlässigkeit. Der Beschuldigte hätte keine Rachegelüste gehabt und den Brand aus Versehen verursacht. Er fordert 16 Monate.

Fakt ist, dass der Güterschuppen und das daran angebaute Bahnhofsgebäude in Schiers in der Nacht auf den 3. August 2021 von einem Feuer komplett zerstört worden sind. Auf Bildern der Überwachungskamera sei der Eritreer zu sehen, wie er auf einer Bank eine Zigarette rauchte, sagten der Verteidiger und der Staatsanwalt. Als der Mann den Ort verliess, brach – laut Verteidiger wenige Minuten, laut Staatsanwalt wenige Sekunden – später der Brand aus.

Die Richterin hat nun die Aufgabe zu klären, ob der Brand fahrlässig – also aufgrund der weggeworfenen Zigarette – oder vorsätzlich aus Rache entstanden war. Da der Angeklagte auf eine mündliche Urteilsverkündung verzichtete, eröffnet die Richterin ihren Entscheid schriftlich. Das Urteil wird in den nächsten fünf Tagen erwartet.