Im Zuge einer 2018 aufgedeckten Spesenaffäre hat die Universität St. Gallen (HSG) sämtliche Institute einer Sonderprüfung unterzogen. Dabei stiessen die Prüfer auf einen weiteren Verdachtsfall, in dem es um Honorare von 160'000 Franken geht.
In diesem «unklaren Einzelfall» seien noch mehr Abklärungen nötig, heisst es in der Medienmitteilung des Kantons und der HSG vom Mittwoch. Man habe den Betroffenen eine Frist bis zum 9. Dezember gesetzt, um alles offenzulegen, sagte Bildungsdirektor Stefan Kölliker an einer Medienkonferenz.
Danach will der Universitätsrat, dem Kölliker vorsteht, entscheiden, «ob rechtliche Massnahmen eingeleitet werden müssen oder nicht», wie es hiess. Im Verdachtsfall geht es um Honore von 160'000 Franken, die über einen Zeitraum von fünf Jahren ausbezahlt und von Dritten finanziert wurden.
Keine systematischen Verstösse
Abgesehen von diesem Fall hätten die Sonderprüfungen, die von April bis September dauerten, «keine wesentlichen, systematischen Abweichungen von Vorschriften» zu Spesen und Nebenbeschäftigungen zu Tage gebracht. Die Regierung und das Rektorat werteten dies positiv, sagte Kölliker. Es sei «ein Kulturwandel in Gang gekommen».
Im Frühling 2018 waren missbräuchliche Spesenbezüge am HSG-Institut für Finanzwirtschaft, Finanzrecht und Law and Economics bekannt geworden. Dessen Direktor wurde wegen überhöhter Spesenbezüge freigestellt, und die Universität reichte gegen ihn Strafanzeige ein. Die Universität geriet in die negativen Schlagzeilen.
Als Konsequenz aus der Affäre ordneten die Regierung und das HSG-Rektorat die Sonderprüfung an: Während eines halben Jahrs nahmen Fachleute der kantonalen Finanzkontrolle sowie die Finanzabteilung der HSG mehrere tausend Belege aus dem Jahr 2018 zu Spesen, Honoraren, Nebentätigkeiten und Transaktionen mit nahe stehenden Personen unter die Lupe.
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