Verkehrsunfall Nach Unfall verletzte Hirschkuh liegen gelassen

ka, sda

22.12.2021 - 11:48

Wenn bei einer Kollision ein Wildtier verletzt wird, muss die Unfallstelle gesichert und die Polizei informiert werden. (Symbolbild)
Wenn bei einer Kollision ein Wildtier verletzt wird, muss die Unfallstelle gesichert und die Polizei informiert werden. (Symbolbild)
Keystone

In Bad Ragaz SG ist in der Nacht auf Dienstag eine Hirschkuh von einem Auto angefahren und verletzt worden. Die Lenkerin oder der Lenker fuhren weiter, ohne sich um das Tier zu kümmern. Es musste von einem Jäger getötet werden.

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Eine unbekannte Person sei nachts um drei Uhr mit ihrem Auto von Bad Ragaz in Richtung Sargans gefahren, teilte die St. Galler Polizei am Mittwoch mit. Bei der Überführung über die Autobahn stiess das Fahrzeug mit einer Hirschkuh zusammen.

Die Fahrerin oder der Fahrer liess das verletzte Tier auf der Wiese liegen, ohne die Polizei zu informieren. Das Auto dürfte bei der Kollision einigen Schaden erlitten haben.

Wenn Unfälle mit Tieren der Polizei nicht gemeldet würden, führe dies nicht nur zu unnötigem Leid für die betroffenen Tiere, die fahrende Person mache sich ausserdem strafbar, heisst es in der Mitteilung.

Nach einem Zusammenstoss mit einem Wildtier solle angehalten, der Warnblinker eingeschaltet und die Unfallstelle mit dem Pannendreieck gesichert werden. Danach müsse die Polizei über Telefon 117 informiert werden. Verletzten Wildtieren dürfe man sich nicht nähern, denn diese seien sich die Nähe von Menschen nicht gewohnt, rät die Polizei. Wenn Tiere nach einem Zusammenstoss noch flüchten konnten, solle die Unfallstelle markiert werden.