Pendlerabzug Nächster Anlauf für einen höheren Fahrkostenabzug

ka, sda

16.6.2022 - 11:35

Der St. Galler Kantonsrat wird sich bald einmal mehr mit Steuerabzügen für Fahrkosten beschäftigen müssen. (Archivbild)
Der St. Galler Kantonsrat wird sich bald einmal mehr mit Steuerabzügen für Fahrkosten beschäftigen müssen. (Archivbild)
Keystone

In der Junisession des St. Galler Kantonsrats hat die SVP-Fraktion ihren Vorstoss für einen höheren Pendlerabzug zurückgezogen. Nun folgt bereits der nächste Anlauf. Dieses Mal sind auch FDP und Mitte-EVP dabei. Dies ergibt eine klare Mehrheit der Stimmen im Rat.

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Der Rückzug der am Montag bereits traktandierten Motion für einen höheren Pendlerabzug in der Steuererklärung kam überraschend. Der Sprecher der SVP-Fraktion erklärte dazu im Rat, das Thema sei nicht erledigt und verwies auf angekündigte steuerliche Massnahmen zur Entlastung des Mittelstands.

Noch in der Session folgte eine weitere Motion zum gleichen Thema, die SVP, FDP und Mitte-EVP gemeinsam einreichten. Die Forderung wird nun etwas anders verpackt. Es geht um den Fahrkostenabzug in der Steuererklärung. In der Regel sind dort die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel abziehbar. Dies gelte auch, wenn ein privates Fahrzeug benutzt werde, wird im Vorstoss ausgeführt.

Ausnahmen gebe es nur, wenn nachweislich kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung stehe oder dessen Benützung den Steuerpflichtigen nicht zugemutet werden könne. Anerkannt würde dabei gesundheitliche Gründe oder ein täglicher Mehraufwand für Hin- und Rückfahrt von mehr als 90 Minuten.

Vergleich mit Nachbarkantonen

Auch bei diesen Ausnahmen könnten nicht die effektiven Fahrkosten abgezogen werden, schreiben die Fraktionen. Es gelte eine Begrenzung von 4460 Franken. Diese Grenze falle im Vergleich zu anderen Kantonen «sehr tief aus». Teilweise gebe es gar keine Beschränkung.

Ein Steuermonitoring zeige, dass der Kanton St. Gallen bei der fiskalischen Belastung des Mittelstandes im Vergleich zu den Nachbarkantonen «in weiten Teilen auf dem letzten Rang» liege. Deshalb seien nun Massnahmen in Vorbereitung.

Die Anhebung des Maximalabzugs für die Fahrkosten in diesen Ausnahmefällen wäre «eine dieser angestrebten Verbesserungen», heisst es im Vorstoss. Die Regierung solle dazu eine Vorlage vorbereiten. Der Kantonsrat entscheidet voraussichtlich in der Septembersession über die Motion.