Richtplan Neue Kiesabbaugebiete im Kanton Schaffhausen

kl, sda

12.4.2021 - 13:18

In den Schaffhauser Richtplan wird ein neues Kiesabbaugebiet im Gebiet "Holoo" in Beringen aufgenommen. Bis dort die Bagger auffahren, wird es aber noch viele Jahre dauern. (Symbolbild)
In den Schaffhauser Richtplan wird ein neues Kiesabbaugebiet im Gebiet "Holoo" in Beringen aufgenommen. Bis dort die Bagger auffahren, wird es aber noch viele Jahre dauern. (Symbolbild)
Keystone

Neu wird der Richtplan im Kanton Schaffhausen alle zwei Jahre angepasst. Bei der ersten Revision nach dem neuen Rhythmus hat der Kantonsrat am Montag vor allem zwei neue Kiesabbaugebiete in den Richtplan aufgenommen. Die Teilrevision wurde mit 39 zu 20 Stimmen genehmigt.

12.4.2021 - 13:18

Die Anpassung erfolgte vor allem im Teil «Landschaft». Anlass dafür war eine aktuelle Nachfrage für die Eröffnung von neuen Materialabbaustellen. Die Ausscheidung und Erweiterung neuer Abbaugebiete erfordert eine Grundlage im Richtplan und eine umfassende und nachvollziehbare Interessenabwägung.

In Beringen wurden zwei neue Abbauvorhaben in den Richtplan aufgenommen: «Holoo» als Festsetzung und «Langacker» als Vororientierung. Das heisst, dass «Holoo» nach erfolgter Genehmigung durch den Bund im Nutzungsplanungsverfahren weiterbearbeitet werden kann.

Bis dort tatsächlich die Bagger auffahren, wird es aber noch etliche Jahre dauern. Die Aufnahme in den Richtplan ist nur ein erster Schritt, der die Möglichkeit schafft, ein Bewilligungsverfahren in Gang zu setzten.

Erst die Frage der Konzession regeln

Zu Diskussionen führte nicht die Richtplanänderung an sich, sondern vielmehr die finanziellen Auswirkungen. Eva Neumann (SP) konnte sich mit ihrem Antrag auf Rückweisung des Geschäfts jedoch nicht durchsetzen. Sie wollte zunächst das Abbauverfahren regeln und die Gebiete erst in die nächsten Richtplanrevision in zwei Jahre aufnehmen. Es sei notwendig, eine Konzession festzulegen.

Regierungsrat Martin Kessler (FDP) erklärte dagegen, es sei jetzt nicht notwendig, alle Details zu regeln. Für eine Kiesgrube brauche es eine Umzonung und dann greife die Mehrwertabgabe. Eine Verordnung zum Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) sei geplant.

Kleinere Anpassungen gab es ausserdem in den Kapiteln Naturschutz, Oberflächengewässer und Naturgefahren. Nun muss das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Richtplanrevision genehmigen.

kl, sda