Die Perspektiven für den Bau einer neuen Klinik Gut am unteren Rand von St. Moritz Dorf sind besser geworden. Das Bündner Verwaltungsgericht wies die Planungsbeschwerden von vier benachbarten Liegenschaftsbesitzern ab.
Das Verwaltungsgericht habe mit dem Entscheid vom 2. Dezember 2019 den Volksentscheid zur Nutzungsplanung Serletta Süd geschützt, teilte die Gemeinde St. Moritz am Montag mit. Die Stimmberechtigten hatten im Oktober 2015 die vorgelegte Nutzungsplanung mit 62 Prozent genehmigt.
Das Ja schuf die raumplanerischen Voraussetzungen zur Realisierung eines neuen Hotelbetriebes und einer Klinik. Die Vorlage war nicht unumstritten. Betreiber von Fünf-Sterne-Hotels bekämpften die Neubauten. Sie befürchteten, die Gebäude würden ihnen die Seesicht versperren.
Wie die Gemeinde St. Moritz in ihrer Mitteilung bekräftigte, sollen nun auf dem Areal ein Gesundheitshotel und die neue Klinik Gut entstehen. Die vor Verwaltungsgericht unterlegenen Parteien haben allerdings noch die Möglichkeit, das Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen.
Die Bündner Regierung gab vor zwei Jahren grünes Licht für den Bau des Hotels sowie der Klinik. Sie wies die gegen die Nutzungsplanung eingegangenen Beschwerden ab. In Übereinstimmung mit der Gemeinde gewichtete sie das öffentliche Interesse an einem neuen Hotel und einer neuen Klinik höher als dagegen stehende Privatinteressen.
Klinik zuversichtlich
Auch die Klinik Gut zusammen mit der Projekteigentümerin Chris Silber St. Moritz AG äusserten sich am Montag zum Urteil des Verwaltungsgerichts. Die Chancen für einen Einstieg von St. Moritz in den modernen Gesundheitstourismus seien intakt, schrieben sie.
Zwar könne das Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Das Bundesgericht werde sich aber nur noch mit allfälligen Verfahrensfragen auseinandersetzen. Nun seien alle Parteien gefordert, sich an einen Tisch zu setzen und an einer Verhandlungslösung im Sinne von St. Moritz zu arbeiten.
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