Kantonsrat SGNeue Regierung und neues Parlament starten in die Junisession
SDA
28.5.2020 - 15:06
Nach den Erneuerungswahlen nehmen am 2. Juni die neue St. Galler Regierung und der neu zusammengesetzte Kantonsrat ihre politische Arbeit auf. Traktandiert ist unter anderem der zweite Anlauf für ein neues Energiegesetz oder die Volksinitiative gegen Tierleid.
Auf der Regierungsbank im Rats-Provisorium in der Olma-Halle nehmen erstmals Susanne Hartmann (CVP) als Bauchefin, Laura Bucher (SP) als Vorsteherin des Departements des Innern und der neue Volkswirtschaftsdirektor Beat Tinner (FDP) Platz.
Im 120-köpfigen St. Galler Kantonsrat ist die vierjährige rechtsbürgerliche Mehrheit von SVP und FDP Geschichte. Die Mitte wurde gestärkt und es gibt dank der Zugewinne der Grünen eine fünfte Fraktion.
Die SVP bleibt die stärkste Partei mit 35 Sitzen. Es folgen die CVP mit 27, die FDP mit 22 und die SP mit 19 Sitzen. Die Grünen haben neu 9 Mandate, die GLP 6 Sitze, die aber nicht für eine Fraktion ausreichen. Nach vier Jahren Abwesenheit ist die EVP mit zwei Sitzen ins Parlament zurückgekehrt.
Wahlen in den Universitätsrat
Zu den Geschäften der dreitägigen Junisession gehören diverse Wahlen: Der bisherige Vizepräsident Bruno Cozzio (CVP, Uzwil) dürfte zum neuen Kantonsratspräsidenten gewählt werden. Als neue Vizepräsidentin hat die SVP die Gossauer Stadträtin Claudia Martin vorgeschlagen.
Die Parteien meldeten auch Kandidaturen für den Universitätsrat an. Die SVP schlägt ihren Fraktionschef Michael Götte vor, die CVP den Flumser Rechtsanwalt und Sicherheitsexperten Beat Eberle. Die SP setzt auf die Wirtschafts- und Sozialgeographin Regula Mosberger. Die Grünen, die neu Anrecht auf eine Sitz haben, portieren Patrick Ziltener, Professor für Soziologie und Privatdozent an der Universität Zürich sowie ehemaliger Ständeratskandidat.
Umstrittenes Energiegesetz
Zu den vielen Themen der Session gehört das neue Energiegesetz, das im Februar wegen der grossen Uneinigkeit im Rat an die vorberatenden Kommission zurückgegeben wurde, mit dem Auftrag, eine tragfähige Lösung zu finden.
Ob dies gelungen ist, wird die Debatte zeigen. Im Gegensatz zum ersten Vorschlag der Kommission gibt es im Antrag nun Auflagen für Hauseigentümer, die eine neue fossile Heizung einbauen wollen. Sie ist nur dann zulässig, wenn eine Lösung gewählt wird, die garantiert, dass der CO2-Ausstoss um mindesten 10 Prozent verringert wird.
Für die Grünen geht das Gesetz insgesamt zu wenig weit. Der Regierung und den beiden Rechtsparteien sei es gelungen, «substanzielle Fortschritte in Richtung Ausstieg aus der fossilen Energie zu torpedieren», schreiben sie in einer Mitteilung.
Auch die SP fordert weitergehende Massnahmen. Fossile Heizungen dürften nur noch dann eingebaut werden, «wenn nachgewiesen ist, dass ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien über den ganzen Lebenszyklus gerechnet teurer ist», heisst es im Communiqué zur Session.
Gegenvorschlag verlangt
Ein weiteres umstrittenes Thema ist die Initiative gegen Tierleid. Sie richtet sich gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere und wurde gemeinsam von Pro Natura, WWF und den St. Galler Jägern lanciert und schliesslich mit 11'000 Stimmen eingereicht.
Das Volksbegehren wird von der vorberatenden Kommission abgelehnt. Die Regierung solle einen Gegenvorschlag ausarbeiten, verlangt die Kommission. Der Gesetzestext gehe zu weit, weil darin ein absolutes Stacheldrahtverbot und ein aufwändiges Zaunmanagement mit diversen Auflagen vorgesehen sei.
Diese Haltung wird von der SVP-Fraktion unterstützt. Vor allem in Berggebieten mit steilen Felsabgründen sei der Stacheldraht eines der effizientesten Mittel, um Tiere vor einem Sturz in den Abgrund abzuhalten, teilte die Fraktion mit. Weidenetze seien zudem ein viel grösseres Problem für Wildtiere als Stacheldraht.
Das Initiativkomitee hatte auf den Entscheid der Kommission reagiert und in einem Communiqué erklärt, man erwarte vom neuen Parlament, dass es sich nicht wie die vorberatende Kommission von einer einzelnen Interessengruppe instrumentalisieren lasse. Bereitschaft für Diskussionen gebe es höchstens «für eine klar definierte Ausnahme des Stacheldrahtverbots bei absturzgefährdeten Stellen im Alpgebiet».
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