Kantonsrat SG Neues Hundegesetz – Kantonsrat erhöht Obergrenze für Hundesteuern

SDA

24.4.2019 - 12:06

Der St. Galler Kantonsrat hat am Mittwoch nach längeren Diskussionen ein neues Hundegesetz beschlossen. Streitpunkt waren die Höhe der Hundesteuern sowie die Aufteilung der Einnahmen zwischen Kanton und Gemeinden.

Die Regierung schlug verschiedene Änderungen im 30 Jahre alten Hundegesetz vor: Unter anderem soll eine Haftpflichtversicherung obligatorisch werden. Im Entwurf werden auch die Pflichten der Halterinnen und Halter definiert: Sie müssen ihren Hund «jederzeit wirksam unter Kontrolle halten».

Weiter sollen die Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden neu aufgeteilt werden. Für die Abklärung von Vorfällen mit Hunden wird künftig der Kanton zuständig sein. Das gilt auch für die Anordnung und Durchsetzung von Massnahmen.

Höhere Hundesteuern

Nach dem Vorschlag der Regierung sollen die Hundesteuern in den politischen Gemeinde erhöht werden und künftig zwischen 80 und 200 Franken betragen. Bisher lag der Spielraum bei 60 bis 120 Franken. Zur Deckung der kantonalen Vollzugsaufgaben müssten die Kommunen dem Kanton neu einen Anteil davon abgeben.

Die vorberatende Kommission begrüsste zwar die klare Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton. Sie forderte aber, der Kanton solle für die zusätzlichen Vollzugsaufgaben nicht aus dem Steuertopf entschädigt werden.

Gegen diese Streichung wehrte sich wiederum die Regierung: Sie argumentierte, dass für die neuen Aufgaben zusätzliche 160 Stellenprozente beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen benötigt würden.

Schutz vor bissigen Hunden

Im Rat wollte die SVP-Fraktion auf den Gesetzesentwurf gar nicht erst eintreten. Die bestehenden Regelungen funktionierten in den Gemeinden «gut, bürgernah und pragmatisch».

Widerspruch gab es unter anderem von Kantonsräten, die erklärten, von Hunden gebissen worden zu sein. 80 Prozent der Bevölkerung halte keine Hunde. Diese Mehrheit müsse besser vor Angriffen und Hundebissen geschützt werden, forderten sie.

Gesundheitschefin Heidi Hanselmann (SP) betonte, dass man die vorgeschlagene Verschiebung der Aufgaben zum Kanton mit der Vereinigung der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) «austariert» habe. «Wer die Arbeit leistet, muss dafür auch die Mittel erhalten», sagte sie.

Danach trat der Rat mit 65 gegen 44 Stimmen bei zwei Enthaltungen auf die Vorlage ein. In der Spezialdiskussion entschied der Rat unter anderem, den Artikel zu streichen, der im Gesetz Präventionsmassnahmen festgeschrieben hätte.

Abgeltungen für den Kanton

Die SVP-Fraktion beantragte, auf eine Erhöhung der Hundesteuer zu verzichten und es bei den aktuellen Tarifen von 60 bis 120 Franken zu belassen. Schliesslich setzte sich aber ein Einzelantrag, ebenfalls aus den Reihen der SVP durch, der den Spielraum der Gemeinden bei den Hundesteuern auf 60 bis 200 Franken festlegt.

Danach ging es um die von der Kommission abgelehnte Abgeltung der neuen Aufgaben für den Kanton. Nach längeren Diskussionen setzte sich ein Antrag der CVP-GLP-Fraktion durch, der den Betrag auf 10 Franken pro Hund und Kalenderjahr beschränkt. Im Kanton St. Gallen gibt es rund 29'000 Hunde: Damit erhält der Kanton für die Abklärung gefährlicher Hunde und die Durchsetzung entsprechender Massnahmen künftig jährlich etwa 290'000 Franken.

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