Im Kanton St. Gallen wird das 30 Jahre alte Hundegesetz überarbeitet. Unter anderem sind darin die Sorgfaltspflichten für die Halterinnen und Halter aufgeführt. Künftig wird für sie eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Die Hundesteuern sollen erhöht werden.
Zu den Themen des neuen Hundegesetzes gehören die Pflichten der Halterinnen und Halter: Sie müssen ihren Hund "jederzeit wirksam unter Kontrolle haben", heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Montag.
An besonderen Orten wie etwa bei Schulanlagen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde stets an der Leine geführt werden. Die Gemeinden können weitere Orte bestimmen, an denen die Leinenpflicht gilt.
Prävention verankern
Künftig soll für die Halterinnen und Halter eine Haftpflichtversicherung obligatorisch werden. Massnahmen zur Prävention, die zur Verhinderung von Zwischenfällen mit Hunden beitragen, will die Regierung gesetzlich verankern.
Weiter werden die Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden neu aufgeteilt. So ist für die Abklärung von Vorfällen mit Hunden der Kanton zuständig. Das gilt künftig auch für die Anordnung und Durchsetzung von Massnahmen.
Höhere Steuern
Mit dem neuen Gesetz wird der Rahmen für die Hundesteuer erhöht: Die Steuer der politischen Gemeinde soll neu 80 bis 200 Franken betragen. Bisher waren es 60 bis 120 Franken. Zur Deckung der kantonalen Vollzugsaufgaben müssen die Kommunen dem Kanton neu einen Anteil von höchstens 30 Franken pro Hund und Jahr abgeben.
Bei verschiedenen Themen will die Regierung auf eine Regelung verzichten: So wird von Rasselisten abgesehen. Weiter wurde eine Ausfuhrbeschränkung auf gleichzeitig drei Hunde nach negativen Reaktionen in der Vernehmlassung aus dem Entwurf gestrichen.
Der Vorschlag für ein neues St. Galler Hundegesetz wird 2019 im Kantonsrat beraten. Läuft alles nach Plan, könnte es 2020 in Kraft gesetzt werden.
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