Tierschutz Neues Veterinärgesetz soll Tierschutz im Thurgau verbessern

ny, sda

22.1.2021 - 10:06

Beim Grosseinsatz auf dem Hof des fehlbaren Pferdehalters in Hefenhofen TG wurden Mitte 2017 rund 250 Tiere beschlagnahmt. Nun hat die Thurgauer Regierung ein neues Veterinärgesetz verabschiedet, das den Tierschutz verbessern soll (Archivbild).
Beim Grosseinsatz auf dem Hof des fehlbaren Pferdehalters in Hefenhofen TG wurden Mitte 2017 rund 250 Tiere beschlagnahmt. Nun hat die Thurgauer Regierung ein neues Veterinärgesetz verabschiedet, das den Tierschutz verbessern soll (Archivbild).
Keystone

Die Thurgauer Regierung hat ein neues Veterinärgesetz verabschiedet. Der Vollzug des Tierschutzes soll dadurch besser werden. Das Gesetz basiert auf der 2019 revidierten Tierschutzverordnung und ist eine Konsequenz aus dem «Fall Hefenhofen».

Das Gesetz wird dem Thurgauer Grossen Rat unterbreitet, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Die Rückmeldungen in der Vernehmlassung waren zum grossen Teil positiv.

Das neue Gesetz fasst die vielen bestehenden Regelungen zusammen. Das Ziel ist ein einheitlicher und transparenter Vollzug zum Wohl von Mensch und Tier. In einem zweiten Schritt will die Regierung alle Verordnungsbestimmungen in einer einzigen kantonalen Verordnung über das Veterinärwesen zusammenfassen.

Das in neun Kapitel gegliederte Gesetz hat weder für den Kanton noch für die Gemeinden direkte finanzielle Folgen. Eine vorgesehene Leistungsvereinbarung zwischen dem Veterinäramt und privaten Personen und Organisationen könne aber zu einem gewissen Mehraufwand für den Kanton führen, heisst es.

Fall Hefenhofen als Anstoss

Den Anstoss zur Revision des Tierschutzes hatte der Fall eines Pferdehalters aus Hefenhofen TG gegeben, der jahrelang Vorschriften missachtet und die Veterinärbehörden genarrt hatte. Mitte 2017 griffen die Behörden durch und beschlagnahmten rund 250 Tiere des Pferdehändlers. 90 Pferde wurden in Auktionen verkauft.

Die Thurgauer Regierung setzte eine externe Kommission unter dem Vorsitz des Zuger alt Regierungsrats Hanspeter Uster ein, die den Vollzug des Tierschutzes kritisch analysierte. Die Kommission lieferte 18 Empfehlungen, die dem Kanton als Basis für die Revision dienten.

Die möglichen administrativen Sanktionen werden mit den neuen Bestimmungen ausgeweitet: Sie reichen künftig von der Verwarnung bis zum Tierhalteverbot. Neu geregelt wird die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, wie der Kantonspolizei.

Bereits umgesetzt ist die von der Untersuchungskommission empfohlene Reorganisation des Veterinäramts. So wurde eine Juristenstelle geschaffen, und in speziellen Fällen werden in Zukunft Begleitgruppen eingesetzt.

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