Spitalplanung Notdarlehen für Spitalregion Fürstenland Toggenburg

SDA

15.8.2019 - 16:21

Die St. Galler Regierung will mit einem Darlehen von 12,7 Millionen Franken den Betrieb der Spitalregion Fürstenland Toggenburg bis 2021 sicherstellen. Der Kantonsrat entscheidet darüber in der Septembersession.

Am Mittwoch hatte die CVP in einer Medienmitteilung die Katze aus dem Sack gelassen und Notkredite für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg angekündigt. Auf Nachfrage erklärte Finanzchef Benedikt Würth (CVP) am Nachmittag gegenüber Keystone-SDA, dazu könne man «nichts sagen». Am Donnerstag folgte dann aber in einer Mitteilung der Regierung doch noch die offizielle Bestätigung.

Danach hat der Verwaltungsrat der Spitalverbunde bereits im Juli einen A-fonds-perdu-Beitrag von 12,7 Millionen Franken für die Jahre 2019 bis 2021 beantragt oder von 9,7 Millionen Franken für die Jahre 2019 und 2020.

Ohne Hilfe zahlungsunfähig

Inzwischen hat die Regierung über den Antrag entschieden. Die Notwendigkeit und die Dringlichkeit einer Übergangsfinanzierung sei gegeben, schreibt sie dazu. Es bestehe ein grosser Handlungsbedarf. «Ohne finanzielle Unterstützung wäre die Spitalregion Fürstentum Toggenburg zahlungsunfähig.»

Die Regierung verweist dabei auf die bereits bekannten Zahlen: Die Spitalregion mit den Spitälern Wattwil und Wil musste 2018 einen unerwartet hohen Verlust von rund 6 Millionen Franken hinnehmen. Für das laufende Jahr wird mit einem Defizit von 6,7 Millionen Franken gerechnet.

Massnahmen reichen nicht

Der Verwaltungsrat habe zwar Sofortmassnahmen eingeleitet. So wird auf Operationen am Standort Wattwil verzichtet. Diese Massnahmen seien aber nicht ausreichend, um das finanzielle Gleichgewicht herzustellen, so die Regierung.

Gemäss Liquiditätsplanung benötigt die Spitalregion bis Ende des laufenden Jahres rund 6,6 Millionen Franken, bis Ende 2020 weitere 3,1 Millionen Franken und bis Ende des Jahres 2021 zusätzliche 3,0 Millionen Franken, um den laufenden Verpflichtungen nachzukommen.

Mit einer Übergangsfinanzierung in der Höhe von 12,7 Mio. Franken soll die Zahlungsfähigkeit kurzfristig gesichert werden. Weiter werde damit der Handlungsspielraum geschaffen, um die notwendigen strukturellen Bereinigungen vorbereiten und umsetzen zu können.

Keine A-fonds-perdu-Beiträge

Von A-fonds-perdu-Beiträgen, wie sie der Verwaltungsrat beantragt hat, sieht die Regierung allerdings ab. Sie will die erforderliche Liquidität in Form eines Darlehens bereitstellen. Zum jetzigen Zeitpunkt wolle man kein neues Finanzierungselement einführen, heisst es dazu. Zudem werde man nicht im vornherein auf die Rückzahlung verzichten. Geplant sind allerdings Wertberichtigungen des Darlehens in der Erfolgsrechnung.

Der Kantonsrat muss dem Notdarlehen noch zustimmen. Der Beschluss untersteht zudem dem fakultativen Finanzreferendum. Am 29. August 2019 wird zuerst die vorberatende Kommission die Vorlage behandeln. Der Kantonsrat entscheidet dann in der Septembersession.

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