Viele Kindertagesstätten haben wegen der Coronakrise Ertragsausfälle erlitten. Die St. Galler Regierung hat nun mit einer Verordnung die Notfinanzierung von Kitas geregelt.
Zentraler Punkt der Verordnung sei die Ausrichtung der in Aussicht gestellten Bundesbeiträge, heisst es in der Mitteilung der St. Galler Staatskanzlei vom Freitag. Diese werden vom Kanton den Gemeinden weitergegeben. Der Anteil einer politischen Gemeinde an den Bundesbeiträgen werde sich nach der Höhe der von ihr rechtskräftig verfügten Ausfallentschädigung im Verhältnis zur Höhe der Ausfallentschädigung im ganzen Kanton richten.
Die Regierung setzt in der aktuellen ausserordentlichen Lage auf die Solidarität und Eigenverantwortung aller Beteiligten. Die Gemeinden sichern mit der Übernahme der Ausfallentschädigungen das weitere Bestehen des Betreuungsangebots. Dieses sei unabdingbar für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, schreibt die Staatskanzlei.
Der Kanton kann gemäss Verordnung zur Überbrückung mit Darlehen einspringen – insbesondere etwa in Fällen, in denen die Unterstützung durch die Gemeinde nicht rechtzeitig zustande kommt. Die Darlehen sind dann von der jeweiligen Gemeinde zurückzuzahlen.
Die Trägerschaften schliesslich hätten in dieser schwierigen Situation einen systemrelevanten Beitrag geleistet, indem sie ihre Angebote Aufrecht erhielten. Eltern können zwar bezahlte Beiträge für nicht eingeforderte Betreuungsstunden zurückfordern. Es gebe aber auch viele Eltern, die dies nicht tun und damit die öffentliche Hand finanziell entlasteten.
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