Thurgau Polizist schoss aus Notwehr – Strafverfahren eingestellt

SDA

17.4.2020 - 10:46

Der Polizeieinsatz ereignete sich Ende Januar in Kreuzlingen. (Symbolbild)
Der Polizeieinsatz ereignete sich Ende Januar in Kreuzlingen. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen hat das Strafverfahren gegen einen Polizisten eingestellt, der Ende Januar beim Bahnhof Kreuzlingen auf einen Mann geschossen hatte. Der Polizist habe aus Notwehr gehandelt.

Zur Schussabgabe in Kreuzlingen war es während eines Polizeieinsatzes am späten Abend des 31. Januars gekommen. Ein Mann hatte in der Nähe des Bahnhofs einen Passanten mit einer Waffe bedroht und war geflüchtet.

Danach kam es zu einer Konfrontation, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte: Der Geflüchtete habe plötzlich eine Pistole gezogen und auf den Polizisten gerichtet. Der Polizist forderte ihn auf, die Waffe niederzulegen, was dieser aber ignorierte. Darauf zog der Polizist seine Dienstwaffe und schoss auf den Mann, ohne ihn zu treffen. Der Mann flüchtete erneut und wurde kurze Zeit später verhaftet. Er blieb unverletzt.

Die Staatsanwaltschaft eröffnete zur Klärung der Tatumstände ein Strafverfahren gegen den Polizisten wegen versuchter Tötung. Sie kam zum Schluss, der Polizist habe sich in einer akuten Bedrohung befunden. Die Schussabgabe sei aus Notwehr gerechtfertigt gewesen. Die Einstellung des Strafverfahrens ist rechtskräftig.

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