Die Ostschweizer Gesundheitsdirektoren (GDK-Ost) fordern den Bund auf, sich an den Ertragsausfällen der Spitäler finanziell zu beteiligen. Zudem beschlossen sie, die Besuchsverbote in Spitälern und Heimen per 11. Mai koordiniert zu lockern.
Die Forderung der GDK-Ost wird damit begründet, dass die Spitäler wegen der Corona-Pandemie und auf Geheiss des Bundes in den letzten Wochen nur noch dringende Operationen durchführen durften. Das führte zu Einnahmeausfällen.
Während der Bund für andere Wirtschaftsbereiche Stütz- und Finanzierungsmassnahmen ergriffen habe, seien die Spitäler bisher ausgespart geblieben, teilte die GDK-Ost am Mittwoch nach der telefonisch abgehaltenen Frühjahrskonferenz mit. Die GDK-Ost unterstützt daher die Forderung der GDK Schweiz, dass sich der Bund zusammen mit den Kantonen an den finanziellen Verlusten beteiligt.
Die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren schlagen vor, dass die Abgeltungsfragen an einem runden Tisch diskutiert werden. An der Diskussion sollen auch die Krankenkassen teilnehmen.
Die GDK-Ost fordert vom Bundesrat ausserdem, die öffentlichen und privaten Spitäler gleichzustellen. Entsprechend sei die Berechtigung der Spitäler zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigungen unabhängig von der Rechtsform und der Eigentümerschaft zu ermöglichen.
Schutzmassnahmen koordiniert lockern
Schliesslich beschlossen die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Kantone Glarus, Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St. Gallen, die geltenden Besuchsverbote für Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen per 11. Mai koordiniert zu lockern. Besuche sollen wieder möglich sein, sofern es die pandemische Situation in den Einrichtungen grundsätzlich zulasse und strenge Schutzmassnahmen umgesetzt würden.
Der Kanton Thurgau setzt erste Lockerungen schon per 1. Mai 2020 um, der Kanton Graubünden prüft neben den bestehenden Besuchsmöglichkeiten mit strikten Auflagen weitere Lockerungen auf Anfang Juni 2020. In der GDK-Ost zusammengeschlossen sind die Kantone ZH, GL, SH, AR, AI, SG, GR, TG sowie das Fürstentum Liechtenstein.
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