Universität Persilschein von der Regierung für HSG-Professor nach Ruag-Studie

SDA

1.4.2019 - 16:13

Die St. Galler Regierung hat auf Kritik an einem HSG-Professor reagiert, dem nach einer Studie zu Rüstungsgeschäften ein Interessenskonflikt vorgeworfen wurde. Dafür gebe es keine Anzeichen, erklärt die Regierung in der Antwort auf einen Vorstoss von SP-Grünen.

Die Geschichte geht auf Recherchen des «Tagesanzeigers» zurück. Im Februar berichtete das Blatt über eine Studie, die HSG-Professor Thomas Friedli, Direktor des Instituts für Technologiemanagement, im Auftrag der Gesellschaft für Technik und Industrie verfasst hat.

Darin seien die positiven Auswirkungen von Rüstungskäufen im Rahmen von Gegengeschäften hervorgehoben worden, schrieb die SP-Grüne-Fraktion in ihrem Vorstoss, den sie ebenfalls im Februar einreichte. Friedli sei aber gleichzeitig Mitglied des Advisory Boards des Rüstungs- und Technologiekonzerns Ruag, der von solchen Gegengeschäften profitieren könne.

Problematische Verknüpfung

An diesem Beispiel zeige sich «einmal mehr in erschreckendem Ausmass» die problematische Verknüpfung von Tätigkeiten an der Universität und dem praktischen Engagement in der Wirtschaft, schrieb die Fraktion.

Sie wollte von der Regierung wissen, wie sie den Interessenskonflikt eines Universitätsdozenten beurteile, der ein Gutachten erstellt habe, das einer Firma Vorteile verschaffe, der er selbst im Beratungsgremium angehöre.

Transparenz vorhanden

In ihrer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme hält die Regierung fest, es gebe in diesem Fall «keine Anzeichen für einen Interessenskonflikt». Friedli sei zwar Mitglied des strategischen Advisory Board der Ruag. Das Board sei aber ein von der Ruag unabhängiges Gremium, «das als Sounding Board» für aktuelle Fragen der Konzernleitung und des Verwaltungsratspräsidenten diene.

Das Mandat sei sowohl in Friedlis Personalprofil als auch in der Studie ausgewiesen. Mit der Offenlegung des Auftraggebers und der Mandate des Autors seien die Anforderungen an die Transparenz erfüllt, hält die Regierung fest.

Nur der Umstand, dass das Engagement in einer politisch kontroversen Branche erfolgt sei, lasse nicht auf einen Interessenskonflikt schliessen. Im vorliegenden Fall bestehe «kein rechtlich relevanter Handlungsbedarf».

Zurück zur Startseite