Als Reaktion auf die Initiative «Behördenlöhne vors Volk» will die St. Galler Regierung die Gemeinden dazu verpflichten, die Besoldung der Behördenmitglieder zu veröffentlichen. Über die Initiative wird am 9. Februar 2020 abgestimmt.
Die kantonale Initiative «Behördenlöhne vors Volk» ist in der Septembersession vom Kantonsrat mit 84 Ja- gegen 21 Nein-Stimmen abgelehnt worden. Gleichzeitig wurde die Regierung beauftragt, als eine Art Gegenvorschlag eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die für Lohntransparenz in den Gemeinden sorgen soll.
Nun liegt der Vorschlag bereit für die Vernehmlassung: Konkret sollen künftig in den Gemeinden die Löhne, Zulagen, Sitzungs- und Taggelder sowie die Spesen der Behörden veröffentlicht werden. Zudem müssen auch Entgelte publiziert werden, die mit dem Behördenamt zusammenhängen, aber durch Dritte ausbezahlt werden. Das ist beispielsweise beim Einsitz in Gremien von Zweckverbänden und Aktiengesellschaften der Fall.
Zwar könnten die Löhne, beispielsweise derjenige der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten, bereits heute mit Verweis auf das Öffentlichkeitsgesetz in Erfahrung gebracht werden. Dafür müsse aber jeweils ein Gesuch gestellt werden, heisst es in der Mitteilung der Regierung vom Donnerstag.
Löhne im Geschäftsbericht veröffentlichen
Mit dem Gesetzesvorschlag werde der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu diesen Informationen vereinfacht. Dem Anliegen der Öffentlichkeit für mehr Transparenz könne damit Rechnung getragen werden.
Für die Gemeinden soll die Umsetzung unkompliziert sein. Als Publikationsort werden der Geschäftsbericht des abgelaufenen Rechnungsjahrs genannt. Es sind aber auch Alternativen möglich, etwa das Mitteilungsblatt der Gemeinde.
Der Kantonsrat wird im Lauf des kommenden Jahres über die Transparenz-Bestimmungen entscheiden. Die Abstimmung über die Initiative «Behördenlöhne vors Volk» findet bereits am 9. Februar statt. In dem vor allem von der Jungen SVP getragenen Volksbegehren wird verlangt, dass die Bürgerinnen und Bürger über die Löhne von Gemeindebehörden mitbestimmen können.
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