Ab Juni ist es möglich, dass St. Galler Gemeinden ihre Publikationen nur noch auf einer neuen elektronischen Plattform des Kantons veröffentlichen. SVP-Kantonsrat Erwin Böhi will nun wissen, ob damit die Informationspflicht rechtlich überhaupt noch erfüllt wird.
Einige St. Galler Gemeinden haben bereits angekündigt, ihre amtlichen Publikationen künftig nicht mehr als Anzeigen in der Lokal- oder Regionalzeitung zu veröffentlichen, sondern vor allem noch auf der elektronischen Plattform, die der Kanton ab dem 1. Juni anbietet.
Es gebe Gemeinden, die ausschliesslich ein elektronisches Format und damit weder eine Zeitung noch ein Mitteilungsblatt nutzen wollten, stellt Erwin Böhi in einem Vorstoss fest, den er letzte Woche eingereicht hat. Damit werde aber nur ein Teil der Bürgerinnen und Bürger von Amtes wegen mit den Informationen bedient. Es gebe weiterhin Bevölkerungskreise, die die elektronischen Medien nicht nutzen könnten oder wollten.
Der SVP-Kantonsrat will von der Regierung wissen, ob die Gemeinden, die ausschliesslich die neue elektronische Plattform nutzen werden, ihrer Informationspflicht gegenüber den Stimmberechtigten «vollständig nachkommen». Er verweist dabei auf die Bekanntmachung von neuen Reglementen, die dem fakultativen Referendum unterstehen.
Die Regierung soll auch erklären, mit welchen Massnahmen die Gemeinden gewährleisten können, dass die Informationspflicht als Bringschuld weiterhin bei den Behörden liege «und es nicht an der Bevölkerung ist, die amtlichen Informationen jeweils einzeln zu beschaffen».
Der Vorstoss ist noch nicht beantwortet.
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