Das St. Galler Volkswirtschaftsdepartement hat den Baurekurs gegen die Erweiterung der Kantonsschule Sargans abgewiesen. Die Einwände eines Nachbarn wurden als unbegründet beurteilt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Das Volkswirtschaftsdepartement hat am 25. März 2019 den Baurekurs abgewiesen, den ein Nachbar gegen die Erweiterung der Kantonsschule Sargans und den hierfür notwendigen Neubau einer Energiezentrale erhoben hatte.
Es verstosse nicht gegen die baurechtliche Koordinationspflicht, dass zuerst das Baugesuch für die Erweiterung der Kantonsschule und erst ein Jahr später das Baugesuch für die Energiezentrale eingereicht worden sei, teilte die St. Galler Staatskanzlei am Dienstag mit.
Genügend koordiniert
Der Gemeinderat von Sargans habe die beiden Baugesuche an der gleichen Sitzung behandelt und angeordnet, dass mit dem Teilabbruch der bestehenden Kantonsschule erst begonnen werden dürfe, wenn beide Baubewilligungen rechtskräftig sind. Damit seien die beiden Baubewilligungsverfahren genügend koordiniert worden.
Zudem seien die Lärm- und Lichtimmissionen, die aus dem Betrieb der Kantonsschule auf das Grundstück des Rekurrenten einwirken können, nicht übermässig. Die übrigen Einwände und Anträge des Rekurrenten wurden vom Volkswirtschaftsdepartement ebenfalls als unzutreffend oder als ungenügend begründet eingestuft.
Da die Kantonsschule und die Energiezentrale vom Kanton gebaut werden und dieser im Bauverfahren vom Baudepartement vertreten wurde, durfte das normalerweise für Baurekurse zuständige Baudepartement nicht selbst über den Rekurs entscheiden.
Der betroffene Nachbar kann den Rekursentscheid innert 14 Tagen beim Verwaltungsgericht anfechten.
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