Die Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Körperverletzung im Zusammenhang mit der Benützung einer grossen Wasserrutschbahn in Steckborn TG im Sommer 2018 ist in der Schlussphase. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesstrafgerichts hervor.
Im am Donnerstag veröffentlichten Entscheid des Bundesstrafgerichts musste die Beschwerdekammer darüber befinden, ob die Strafverfolgungsbehörden im Kanton Thurgau oder Waadt für den Fall zuständig sind. Im Kanton Waadt hatte es 2017 bei einem Anlass mit einer Rutsche des gleichen Veranstalters ebenfalls Verletzte gegeben.
Die Thurgauer Staatsanwaltschaft wollte den Fall aus diesem Grund den Waadtländern abgeben. Diese lehnten jedoch ab. Unterdessen wurde die Untersuchung im Kanton Waadt eingestellt, wie das Bundesstrafgericht ausführt.
Im Kanton Thurgau ist die Strafuntersuchung hingegen weit fortgeschritten und muss nun dort abgeschlossen werden. Der Projektleiter der Veranstaltung wurde vergangenes Jahr zwei Mal als Auskunftsperson befragt und im Juni als Beschuldigter.
Bei der Veranstaltung in Steckborn erlitten fünf Personen diverse Körperverletzungen, darunter Schädelhirntraumata, Rippenbrüche und Frakturen der Wirbelsäule, hält das Bundesstrafgericht fest. Eine Person hustete Blut nach der Benützung der Rutsche und ertrank beinahe. (Beschluss BG.2019.38 vom 16.10.2019)
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