Ukraine Sanktionen: Bündner Regierung kritisiert Zusammenarbeit mit Seco

uj, sda

21.4.2022 - 13:47

Die Bündner Regierung beschreibt die Rolle Graubündens bei der Umsetzung der Sanktionen gegen Russland als überaus aktiv. Im Bild die Altstadt von Chur, wo die Exekutive ihren Sitz hat. (Archivbild)
Die Bündner Regierung beschreibt die Rolle Graubündens bei der Umsetzung der Sanktionen gegen Russland als überaus aktiv. Im Bild die Altstadt von Chur, wo die Exekutive ihren Sitz hat. (Archivbild)
Keystone

Der Kanton Graubünden hat sich laut der Regierung umgehend darum bemüht, die Sanktionen gegen Russland zu vollziehen. Dabei bezeichnete sie die Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) als «lange unbefriedigend».

Keystone-SDA, uj, sda

Der Bundesrat hatte die Übernahme der Sanktionen der EU gegen Russland wegen dessen Angriffskrieg auf die Ukraine am 28. Februar beschlossen. Die Bündner Steuerverwaltung wurde vom Seco diesbezüglich aber erst am 1. April instruiert.

Das schrieb die Bündner Regierung am Donnerstag in ihrer Antwort auf eine dringliche Anfrage aus dem Kantonsparlament. Der Vorstoss war von SP-Fraktionspräsident Lukas Horrer eingereicht und am Mittwoch vom Grossen Rat für dringlich erklärt worden. Von der Regierung wurde Auskunft verlangt über die Zusammenarbeit mit dem Bund und über die Umsetzung der Sanktionen durch den Kanton Graubünden.

Aktive Umsetzung der Sanktionen

Die Bündner Regierung beschreibt die Rolle des Kantons bei der Umsetzung der Sanktionen als überaus aktiv. Seit dem Entscheid des Bundesrates hätten die kantonalen Behörden die Angelegenheit mit höchster Priorität verfolgt und umgehend Abklärungen getroffen.

Die Steuerverwaltung wartete nicht erst Sanktionslisten des Seco ab, sondern glich bereits die EU-Sanktionslisten mit dem Steuerregister ab. Als die Bündner aber vom Seco wissen wollten, inwiefern die kantonale Steuerverwaltung in die Durchführung der Sanktionen eingebunden sei, wurden sie auf später vertröstet.

Erst am 1. April traf vom Seco ein Merkblatt zu dieser Frage ein. Bis zu seinem Eintreffen «herrschte für die Steuerverwaltung Unklarheit darüber, ob sie eine Meldepflicht trifft», schrieb die Regierung. Als die Steuerverwaltung vor diesem Zeitpunkt habe Vermögenswerte sanktionierter Personen melden wollen, sei sie vom Seco gebeten worden, davon abzusehen.

Als die Meldepflicht am 1. April dann erstmals feststand, hatte die Bündner Steuerverwaltung die Meldungen schon bereit. Sie hatte alle Abklärungen vor der entsprechenden Seco-Weisung getroffen. Somit hat der Kanton Graubünden laut der Regierung als erster die Vermögenswerte sanktionierter Personen gemeldet.

Gute Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz

Im Gegensatz zur Zusammenarbeit mit dem Seco lobte die Exekutive die Zusammenarbeit mit dem dem Bundesamt für Justiz. Dieses habe die kantonalen Grundbuchämter bereits am 2. März angewiesen, auf Grundstücken bestimmter Eigentümer eine Verfügungssperre anzuwenden und Meldung zu erstatten. Die Grundbuchämter hätten die Sperren daraufhin unverzüglich verfügt und die Eigentümer gemeldet.