Der Kanton will die Schaffhauser Gemeinden bei der Finanzierung von familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen unterstützen. Bislang können Kantonsbeiträge erst ab dem Schuleintritt der betroffenen Kinder ausgerichtet werden. Das neue Gesetz, mit dem dies geändert werden soll, ist allerdings umstritten.
Das Parlament debattierte am Montag bereits zum zweiten Mal über das «Gesetz zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter». Niedrigere Betreuungskosten sollen dafür sorgen, dass Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung besser miteinander vereinbar werden.
Zurzeit wird die familienergänzende Kinderbetreuung grösstenteils durch die Eltern finanziert. Vereinzelte Gemeinden, wie etwa die Stadt Schaffhausen, subventionieren Betreuungseinrichtungen. Der Kanton will nun dazu beitragen, dass die externen Betreuungskosten der Eltern von Kindern im Vorschulbereich sinken.
Zur Senkung dieser Kosten soll eine Betreuungsgutschriften ausgezahlt werden. Diese beträgt in der Regel ein Viertel des Betrags, den die Erziehungsberechtigten für den Betreuungshalbtag zahlen. Die finanzielle Beteiligung des Kantons soll auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt und die Wirksamkeit überprüft werden.
Für die Jahre 2020 bis 2028 hat der Regierungsrat einen Rahmenkredit in Höhe von 12 Millionen Franken beantragt. Ausserdem sollen beim Bund Mittel für die ersten drei Jahre beantragt werden. Damit der Betrag ausreicht, wird ein Maximalbetrag pro Halbtag und Kind festgesetzt. Pro Jahr werden also rund 2 Millionen Franken an Subventionen ausgezahlt.
«Einfache und pragmatische Lösung»
Erziehungsdirektor Christian Amsler (FDP) hatte die Vorlage bereits in der am vergangenen Montag begonnenen Eintretensdebatte verteidigt. Sie sei eine Investition in den Standort Schaffhausen und ein wichtiger Mosaikstein. Hauptziel sei die finanzielle Beteiligung an den externen Betreuungskosten der Eltern und zwar mit einer einfachen und pragmatischen Lösung.
Kritik an der Vorlage gab es aber schon in der vergangenen Woche und sie riss bei der an diesem Montag begonnenen ersten Lesung auch nicht ab.
So stellten Mariano Fioretti (SVP) und Matthias Frick (AL) je einen Rückweisungsantrag. Fioretti wollte erreichen, dass auch Familien gefördert werden, die ihre Kinder zuhause betreuen.
Frick kritisierte, es würden auch Einrichtungen mit mangelhaftem Angebot subventioniert. Er forderte, die Politik müsse steuern, etwa was Öffnungszeiten, Arbeitsbedingungen oder religiöse Ausrichtung anbelange. Der Kantonsrat lehnte die Rückweisung jedoch ab.
Auch keine Mehrheit gab es für den Antrag von Erwin Sutter (EDU), der beantragte, dass es erst für Kinder ab 2 Jahren eine Subventionierung geben solle.
Erfolgreich war dagegen der Antrag von Markus Fehr (SVP), der verlangte, dass die Subventionierung auch Eltern zu Gute kommen müsse, deren Kinder in einem anderen Kanton betreut werden. Ausserdem sollen auch Tagesfamilien unterstützt werden, wie dies Andreas Schnetzler (EDU) verlangt hatte.
«Wichtige und dringende Aufgabe»
Unterstützung für die Vorlage kam aus den übrigen Parteien. So betonte Matthias Freivogel (SP) bei der Eintretensdebatte, es sei wichtig, dass Bundesgelder abgeholt werden könnten. Zwar sei die vorgesehene Deckelung ein Schönheitsfehler, die den Mittelstand zu wenig entlaste. Aber man solle jetzt starten und nach zwei Jahren evaluieren.
Auch Christian Heydecker (FDP) sagte, es sei wichtig zu starten. Nach zwei Jahren habe man die Möglichkeit, Verbesserungen zu machen. Rainer Schmidig (GLP/EVP-Fraktion) betonte, es sei eine wichtige und dringende Aufgabe für den Kanton.
Die erste Lesung wird nun im Januar fortgesetzt. Vor der zweiten Lesung und der Schlussabstimmung muss sich die vorberatende Kommission dann nochmals mit den verschiedenen Kritikpunkten auseinandersetzen.
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