Bürgerrecht Schaffhausen: Mehr Gebühren für Gemeinden, weniger für den Kanton

SDA

21.1.2019 - 09:15

Im Kanton Schaffhausen sollen die Gebühren für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts und des Kantonsbürgerrechts zwischen Kanton und Gemeinden anders aufgeteilt werden. Der Kantonsrat hat am Montag eine entsprechende Motion mit 28 zu 24 Stimmen überwiesen.

Für die Gemeinden seien die Gebühren oft nicht kostendeckend, sagte Andreas Neuenschwander (SVP). Die gesamte Arbeitslast der Dossiers liege bei der jeweiligen Gemeinde respektive den zuständigen Organen, heisst es in der Motion. Trotzdem kassiere der Kanton die Hälfte der Gebühren. Bislang also 1000 Franken.

Diese Verteilung sei nicht fair, so Neuenschwander. Er schlägt eine Anpassung des Bürgerrechtsgesetzes vor, so dass in Zukunft der Kanton nur noch 500 Franken erhalten soll und die Gemeinden 1500 Franken.

Für Ausländerinnen und Ausländer beträgt die Gebühr zurzeit je 500 Franken für Kanton und Gemeinden. Nun soll der Kanton nur noch 250 Franken und die Gemeinden 750 Franken erhalten.

Regierungsrat Ernst Landolt (SVP) betonte, dass die Gemeinden seit 2018 entlastet worden seien, und sie es ausserdem selbst in der Hand hätten, die Kosten zu senken. Die Mehrheit des Kantonsrats folgte seinen Einwänden jedoch nicht.

Der Regierungsrat hat nun den Auftrag, eine entsprechende Vorlage zur Änderung des Bürgerrechtsgesetz zu erarbeiten.

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