Ostschweiz Schaffhausen regelt private Schulen und Homeschooling

kl, sda

28.2.2022 - 11:08

Der Kanton Schaffhausen schafft gesetzliche Regelungen für Privatschulen und den privaten Unterricht zuhause, das sogenannte Homeschooling. (Symbolbild)
Der Kanton Schaffhausen schafft gesetzliche Regelungen für Privatschulen und den privaten Unterricht zuhause, das sogenannte Homeschooling. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton Schaffhausen schafft gesetzliche Grundlagen für Privatschulen und privaten Unterricht, das sogenannte Homeschooling. Der Kantonsrat hat am Montag in erster Lesung über die notwendige Anpassung des Schulgesetzes beraten.

kl, sda

Bislang liegen im Kanton nur rudimentäre gesetzliche Grundlagen für den privaten Unterricht vor. Die grundlegenden Voraussetzungen dafür müssen aber auf Gesetzesstufe festgehalten werden. In diesem Zusammenhang sollen auch gleichzeitig die Bestimmungen und Voraussetzungen für private Schulen gesetzlich verankert werden.

Uneinigkeit herrschte dabei im Kantonsrat, wie streng diese Vorgaben sein sollen. So plädierten Nihat Tektas (FDP) und Marcel Montanari (FDP) dafür, die Schrauben nicht enger anzuziehen, während Matthias Frick (AL) vor allem dem Homeschooling keinen Freibrief erteilen wollte.

Regel mit Ausnahmen

Wer eine private Schule führen will, benötigt auch in Zukunft eine Bewilligung des Erziehungsrats. Das Erreichen der Bildungsziele der öffentlichen Schule muss gewährleistet und der Anschluss an das nächste Bildungsangebot gesichert sein.

Zu Diskussionen führte, dass die Lehrkräfte «in der Regel» über ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes Lehrdiplom verfügen müssen. Allerdings können Ausnahmen bewilligt werden, beispielsweise ein gleichwertiges ausländisches Diplom.

Während hier Montanari eher die Ausnahmen stärken wollte, beantragte Roland Müller (Grüne) eine Verschärfung der Voraussetzungen und ein stufengerechtes Diplom und Matthias Freivogel (SP) stellte den Antrag, eine Ausnahme nur «in begründeten Fällen» zu erteilen. Beide Anträge erhielten mehr als zwölf Stimmen, so dass sie vor der zweiten Lesung nochmals in der Kommission beraten werden müssen.

«Kein Freibrief fürs Homeschooling»

Beim privaten Unterricht, dem sogenannten Homeschooling, werden die Kinder zuhause von Eltern oder Privatlehrpersonen unterrichtet. Dafür ist eine vorgängige Bewilligung durch das Erziehungsdepartement notwendig. Die Lehrperson muss auch dabei über ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom verfügen und das Erreichen der Bildungsziele der öffentlichen Schule muss gewährleistet sein.

Einen vorübergehenden privaten Unterricht sollen auch «Nicht-Lehrpersonen» durchführen können. Als zeitliche Obergrenze sieht die Vorlage der Regierung sechs Monate vor. Dies ist vor allem für Eltern gedacht, die ein halbes Jahr im Ausland sind und ihre Kinder nicht in ein völlig fremdes Schulsystem eingliedern wollen.

Für das Homeschooling gilt, dass nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig unterrichtet werden, ausser sie stammen aus derselben Familie.

Diese letzte Ausnahme wollte Matthias Frick streichen und damit verhindern, dass lauter kleine Privatschulen entstehen. Man solle keinen Freibrief erteilen dafür, dass kinderreiche, religiöse Familien ihre Kinder zuhause unterrichteten. Nihat Tektas und Marcel Montanari warfen Frick dafür Diskriminierung vor. Er stelle jemanden unter Generalverdacht, nur weil er mehr als fünf Kinder habe. Auch dies wird nochmals Thema in der vorberatenden Kommission sein.