Glücksspiel Schaffhausen verwendet Spielbankenabgabe teils für Suchtprophylaxe

kl, sda

8.3.2021 - 12:37

Der Kanton Schaffhausen hat die kantonalen Regelungen über Geldspiele angepasst. Dabei setzt er auf Regulierung und nicht auf Verbote. (Symbolbild)
Der Kanton Schaffhausen hat die kantonalen Regelungen über Geldspiele angepasst. Dabei setzt er auf Regulierung und nicht auf Verbote. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton Schaffhausen muss seine Regelungen zu Geldspielen an die neue Bundesgesetzgebung anpassen. Der Kantonsrat hat am Montag das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz einstimmig beschlossen. Die Vorlage war unbestritten und so erfolgte sofort die zweite Lesung.

8.3.2021 - 12:37

Das Geldspielwesen in der Schweiz ist eine komplexe Angelegenheit mit Regelungen auf Bundesebene sowie auf interkantonaler und kantonaler Ebene. Mit der aktuellen Vorlage werden punktuelle Anpassungen vorgenommen und bislang fehlende Regelungen erlassen.

Das neue Gesetz setzt auf Regulierung und nicht auf Verbote. So werden beispielsweise alle im Bundesrecht vorgesehenen Grossspiele (Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele) und Kleinspiele (Kleinlotterien, lokale Sportwetten und kleine Pokerturniere) zugelassen, wobei jedoch eine Altersgrenze von 18 Jahren für die Teilnahme an Kleinspielen gilt.

Teil der Spielbankenabgabe für Suchtpropyhlaxe

Tombolas bleiben bewilligungsfrei, es gilt jedoch eine Meldepflicht, wenn die Summer aller Einsätze 10'000 Franken übersteigt. Unterhaltungsspielautomaten, für die bislang noch eine Bewilligungspflicht besteht, werden bewilligungsfrei zugelassen. Die Gemeinden werden von ihren Kontrollpflichten entlastet.

Bis auf weiteres erhalten die Standortgemeinden ein Drittel der Spielbankenabgabe. Ob dies auch längerfristig gilt, ist allerdings unklar. Dies soll im Rahmen des Projekts zur Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden geprüft werden. Aus dem Anteil des Kantons werden jährlich 20 Prozent dem Fonds für Suchtprophylaxe und Gesundheitsförderung zugewiesen.

Bisheriges System bleibt bestehen

Die notwendigen Anpassungen auf interkantonaler Ebene sind bereits erfolgt. So ist der Kanton im vergangenen Jahr dem Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK) und der Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) beigetreten.

Damit bleibt das bisherige System weitgehend bestehen. Grosslotterien und grosse Sportwetten werden von einer von den Kantonen betriebenen Veranstalterin, die Swisslos, durchgeführt und aus deren Gewinnen werden gemeinnützige und wohltätige Fonds der Kantone gespeist und der nationale Sport gefördert.

Die Konkordate stellen sicher, dass weiterhin über 4 Millionen Franken jährlich in den Lotteriegewinnfonds- und den Sport-Toto-Fonds des Kantons fliessen.

kl, sda