Bereits zum dritten Mal hat der Schaffhauser Kantonsrat am Montag über eine Vorlage zur familienergänzenden Kinderbetreuung diskutiert. Umstritten war vor allem, ob auch diejenigen Familien Geld erhalten sollen, die ihre Kinder zuhause betreuen.
Der Kanton will familien- und schulergänzende Tagesstrukturen finanziell unterstützen und damit die externen Betreuungskosten für Eltern von Kindern im Vorschulbereich senken. Bislang können Kantonsbeiträge erst ab dem Schuleintritt der betroffenen Kinder ausgerichtet werden.
Die familienergänzende Kinderbetreuung wird grösstenteils durch die Eltern finanziert. Vereinzelte Gemeinden, wie etwa die Stadt Schaffhausen, subventionieren Betreuungseinrichtungen.
«Nicht Zielrichtung der Vorlage»
Die SVP-/EDU-Fraktion will nicht nur die familienergänzende Betreuung unterstützen sondern auch Familien, die ihre Kinder zuhause betreuen. Kommissionspräsident Kurt Zubler (SP) erklärte ebenso wie Christian Heydecker (FDP), dies sei nicht die Zielrichtung der Vorlage, es gehe um familienergänzende Betreuung und damit um die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ein Antrag von Mariano Fioretti (SVP), auch die Betreuung zuhause zu fördern, fand keine Mehrheit im Rat, erhielt aber mehr als zwölf Stimmen. Die Kommission muss daher vor der zweiten Lesung nochmals über den Inhalt des Antrags beraten.
Strittig war auch, ob die Vorlage dem fakultativen oder dem obligatorischen Referendum unterstellt werden soll. Daniel Preisig (SVP) erklärte, es brauche ein obligatorisches Referendum. Der Staatsschreiber hielt dagegen und erklärte, es gehe um ein Gesetz und nicht um einen Objektkredit. Dies sei die verfassungsrechtliche Grundlage. «Da gibt es keinen Auslegungsbedarf», sagte der Staatsschreiber. Auch dieses Thema kommt nochmals in die Kommission.
Wirksamkeit wird überprüft
Um die Kosten für die Eltern zu senken, ist geplant Betreuungsgutschriften auszuzahlen. Diese betragen in der Regel ein Viertel des Betrags, den die Erziehungsberechtigten für den Betreuungshalbtag zahlen.
Die finanzielle Beteiligung des Kantons soll auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt und die Wirksamkeit überprüft werden. Für die Jahre 2020 bis 2028 hat der Regierungsrat einen Rahmenkredit in Höhe von 12 Millionen Franken beantragt.
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