Der Schaffhauser Regierungsrat spricht sich gegen die Volksinitiative "Für eine haushälterische Nutzung des Bodens (Bodeninitiative)" aus, obwohl er deren Zielsetzungen eigentlich positiv gegenüber steht. Er hat zuhanden des Kantonsrats eine Vorlage verabschiedet, die den Stimmberechtigten die Ablehnung der Initiative empfiehlt.
Die Initiative geht zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, indem sie den haushälterischen Umgang mit dem Boden fördern und sicherstellen will, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.
Genau diese Ziele verfolgen die Revision 1 und 2 des Raumplanungsgesetzes des Bundes, das kantonale Baugesetz und der kantonale Richtplan. Die gesetzliche Grundlage für Ge- und Verbote ist mit der Baugesetzrevision gegeben.
Im Gegensatz dazu sind die Forderungen der Initiative aber bloss programmatischer Natur, wie es in der Mitteilung heisst.
Die Schaffhauser Bodeninitiative wurde Ende April lanciert. Ähnliche Vorstösse wurden auch in anderen Kantonen eingereicht. Die Initianten fordern, dass eine "haushälterische Bodennutzung" im Baugesetz verankert wird. Unter anderem soll der Kanton beauftragt werden, das "Nichtbaugebiet möglichst in seinem gegenwärtigen Bestand" zu erhalten.
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