Wirtschaftsförderung Schaffhauser Startup-Unternehmen sollen stärker gefördert werden

SDA

11.5.2020 - 18:37

Der Schaffhauser Kantonsrat hat das Wirtschaftsförderungsgesetz angepasst und eine stärkere Förderung von Startup-Unternehmen beschlossen. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten. (Symbolbild)
Der Schaffhauser Kantonsrat hat das Wirtschaftsförderungsgesetz angepasst und eine stärkere Förderung von Startup-Unternehmen beschlossen. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Innovative Startup-Unternehmen sollen im Kanton Schaffhausen besser gefördert werden. Der Kantonsrat hat am Montag eine Änderung des Wirtschaftsförderungsgesetzes mit 35 zu 14 Stimmen beschlossen. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten.

Der Kanton will damit innovative und erfolgversprechende Vorhaben von Unternehmen mit einzelbetrieblichen Förderbeiträgen (EBF) unterstützen. Die Wirtschaftsförderungsgesetz ist Ende 2019 ausgelaufen und soll nun in unveränderter Höhe von 20 Millionen Franken für weitere zehn Jahre verlängert werden. Ausserdem sollen neu auch Startups profitieren.

Der Regierungsrat rechnet damit, dass der Förderbedarf in Zukunft steigt und das Instrument der EBF bei Investitionsentscheidungen von Unternehmen an Bedeutung gewinnt. Dass das Wirtschaftsförderungsgesetz entsprechend angepasst wird, war im Kantonsrat eigentlich unbestritten.

Klimaziele und Transparenz umstritten

Vor der zweiten Lesung musste die vorberatende Kommission aber noch einmal über drei umstrittene Anträge beraten. So werden nun ausdrücklich die Klimaziele mitberücksichtigt. Die AL hatte dies verlangt, allerdings war sie mit der unverbindlichen Kompromiss-Formulierung der Kommission nicht zufrieden. Für eine Verschärfung gab es im Parlament aber keine Mehrheit. Die SVP beantragte erfolglos die komplette Streichung der Klimaziele.

Ausserdem wollte die AL für mehr Transparenz sorgen und hatte verlangt, dass die Empfänger der Beiträge über Umfang und Verwendung in verständlicher Form informieren müssten. Im Parlament gab es jedoch Bedenken, dass die Unternehmen dann Geschäftsgeheimnisse preisgeben müssten.

Der Kantonsrat stimmte einem von der Kommission vorgeschlagenen Kompromiss zu. Dieser sieht vor, dass die Geschäftsprüfungskommission Auskunft über die Empfänger, Art und Umfangs sowie Verwendung der im Rahmen des Wirtschaftsförderungsgesetzes geförderten Projekte erhält. Die Angaben über Empfänger und Verwendungszweck sind vertraulich und dürfen nicht veröffentlicht werden.

Auch damit war die AL nicht zufrieden. So könne die AL-/Grüne-Fraktion dem Gesetz nicht zustimmen, sagte Matthias Frick (AL). Er befürchtet Intransparenz und Mauschelei. Die Formulierung der Kommission sei kein Ersatz.

René Schmidt (GLP) beantragte, die Gesetzesänderung dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, wie dies bereits die SVP gefordert hatte. Der Antrag wurde knapp mit 26 zu 27 Stimmen knapp abgelehnt. Weil es in der Schlussabstimmung nicht die erforderliche Vierfünftels-Mehrheit gab, haben nun trotzdem die Stimmberechtigten das letzte Wort.

Bisherige Förderung an Arbeitsplätze gebunden

Die bisherige Regelung sieht vor, dass Fördergelder nur diejenigen Unternehmen bekommen, die Arbeitsplätze erhalten oder neue schaffen. Startups, die in der Regel anfänglich kaum Arbeitsplätze generieren, können daher keine Beiträge erhalten.

Weil die Voraussetzungen zur Gründung von Startups im Kanton nicht vergleichbar sind mit grösseren oder hochschulnahen Standorten, sollen zusätzliche Institutionen in den Förderkreis aufgenommen werden. Profitieren können dann etwa Einrichtungen, die Startups mit Mentoring- oder Coaching-Angeboten begleiten. Damit soll verhindert werden, dass der Kanton ins Hintertreffen gerät.

Zurück zur Startseite