Schwarzarbeit Schwarzarbeit und Lohndumping: Kontrollen reichen aus

SDA

27.1.2020 - 16:14

Die St. Galler Regierung hält die Kontrollmechanismen für ausreichend, mit denen im Kanton Lohndumping und Schwarzarbeit bekämpft werden. In einem Vorstoss aus dem Kantonsrat waren nach Zeitungsberichten über eine Baufirma Auskünfte über die Wirksamkeit der Kontrollen verlangt worden.

SP-Kantonsrätin Bettina Surber bezog sich in ihrem Vorstoss auf einen Bericht im «St. Galler Tagblatt», in dem Fälle von Lohndumping und ein Konstrukt von Scheinfirmen aus der Baubranche geschildert wurden.

Es stellten sich verschiedene grundsätzliche Fragen an die Kontrollbehörden, schrieb sie dazu. Die Regierung solle aufzeigen, mit welchen Massnahmen das Arbeitsinspektorat prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen zu verhindern versuche. Weiter fragte sie, ob das Konkursamt Hinweise auf strafbares Verhalten an die Strafverfolgungsbehörden weitergebe. Die Kantonsrätin wollte auch wissen, ob es Untersuchungen gegen die im Artikel erwähnten Unternehmen gebe.

Keine Kontrollen stattgefunden

Die Regierung hat den Vorstoss bereits beantwortet. Sie stellt unter anderem fest, dass bei Baufirmen die paritätischen Kommissionen für die Kontrollen der Löhne zuständig seien. Das Amt für Wirtschaft (AWA) werde vor allem aufgrund von Hinweisen von Dritten tätig. Im vorliegenden Fall sei das Amt von der Kommission aber nicht über festgestellte Missstände informiert worden, deshalb habe auch keine Kontrolle des Betriebs durch das AWA stattgefunden.

Allenfalls laufende Untersuchungen gegen das Unternehmen fielen unter das Amtsgeheimnis, die Regierung sehe sich deshalb ausserstande, dazu Auskünfte zu erteilen.

Das Amt für Wirtschaft arbeite unter anderem eng mit dem Migrationsamt zusammen. Wenn dort ein Arbeitsvertrag eingereicht werde, der einen offensichtlich unterdurchschnittlichen Lohn ausweise, werde der Fall der zuständigen Kontrollkommission gemeldet.

Um eine bessere Verfolgung von Schwarzarbeit oder Lohndumping gewährleisten zu können, seien von der Staatsanwaltschaft zusammen mit der Kantonspolizei und dem AWA Prozesse und Schnittstellen optimiert worden. Diese Verbesserungen würden seit März 2017 angewendet, sie hätten sich bewährt. Es gebe daher «keinen Bedarf an zusätzlichen oder neuen Kontrollmechanismen».

Wenn das Konkursamt ein strafrechtlich relevantes Verhalten feststelle, werde eine Anzeige gemacht, schreibt die Regierung. Dabei gehe es beispielsweise um betrügerischen Konkurs, um Misswirtschaft oder um Unterlassung der Buchführung. 2018 habe das Konkursamt 59 Strafanzeigen eingereicht, 2019 seien es 55 gewesen.

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