ProzessSchwindel mit «Emmentaler» – Käser wehrt sich vor Kantonsgericht
SDA
19.5.2020 - 12:04
Wegen eines Etikettenschwindels mit «Emmentaler» und weiteren Betrügereien ist ein Käser aus dem Linthgebiet Mitte 2017 vom Kreisgericht See-Gaster zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nun fordert er vor Kantonsgericht einen Freispruch.
Das Kantonsgericht beurteilt den Fall kommende Woche in zweiter Instanz. Die Staatsanwaltschaft beantragt gegen den Käser zusätzliche Schuldsprüche und eine schärfere Sanktion.
Das Kreisgericht See-Gaster hatte den Beschuldigten Mitte 2017 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Davon sollte er die Hälfte absitzen. Es sprach den Käser wegen Betrugs, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung schuldig.
Zudem soll er gegen das Markenrecht und das Landwirtschaftsgesetz verstossen haben. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe brummte das Kreisgericht dem Mann eine Geldstrafe auf, und er sollte dem Staat rund eine Million Franken an illegalen Gewinnen abliefern. Gegen das Urteil erhob er Beschwerde beim Kantonsgericht.
Eine Nebenrolle spielte die ehemalige Lebenspartnerin des Käsers, die sich 2011 von ihm trennte. Sie war Verwaltungsrätin der Käseproduktionsfirma. Das Kreisgericht verurteilte sie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten. Auch sie focht das Urteil an und verlangt vor Kantonsgericht einen Freispruch.
Millionenschulden «getilgt»
Der Käser soll grosse Mengen von Käse unerlaubterweise als «Emmentaler» verkauft haben. Dadurch entgingen der Branchenorganisation Erträge. Vorgeworfen wird ihm weiter ein undurchsichtiges Geflecht aus Lohnzahlungen und Beratungshonoraren, Darlehen, Schuldübernahmen, Forderungen und Abschreibungen. Er soll sich damit privater Schulden in Millionenhöhe entledigt haben.
Der Käser ist der St. Galler Justiz kein Unbekannter. 2016 wurde er vom Kantonsgericht wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt. Er soll über 9’000 Mastschweine illegal unter einem Qualitätslabel verkauft haben. Er focht das Urteil an, blitzte aber 2018 vor Bundesgericht ab.
Schon 2007 hatte der Mann vor Gericht gestanden. Auch damals wurde ihm als Käseproduzent Etikettenschwindel mit einem AOC-Gütesiegel vorgeworfen. Er wurde freigesprochen. Für Unmut sorgte damals, dass er vielen Landwirten Geld für Milchlieferungen schuldig blieb. Die Bauern mussten Millionen abschreiben.
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